Jahresabschluss 2021
Am 14. Dezember 2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler aufgrund der Empfehlung des Werksausschusses vom 12. Dezember 2022 den Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler festgestellt. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:
Jahresabschluss zum 31.12.2021:
Bilanzsumme: — 33.668.655,96 EUR
Summe der Erträge — 4.172.249,46 EUR
Summe der Aufwendungen — 4.225.965,45 EUR
Jahresergebnis — -53.715,99 EUR
Der Jahresverlust von 53.715,99 EUR ist aus dem Gewinnvortrag zu tilgen.
Die THS Wirtschaftsprüfung GmbH erteilte und testierte mit Datum vom 07. September 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Eigenbetriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat“
Offenlegung
Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 im Rathaus - Zimmer 308 - ausliegen.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
| Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |