Aufgrund § 99 Abs. 1 i. V. m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler am 20.12.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Nach Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
| a) | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022 mit einem Jahresüberschuss von 3.960.419,64 € fest. |
| b) | Der Jahresüberschuss ist auf die neue Rechnung vorzutragen und im Folgejahr zur Stärkung der Allgemeinen Rücklage heranzuziehen. |
| c) | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen für den Jahresabschluss 2022 die Entlastung. |
Die ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte und testierte mit Datum vom 18.10.2023 der Gemeinde Schiffweiler den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Schiffweiler, Schiffweiler – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) sowie des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG).
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft "ATAX Treuhand GmbH" liegen in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 im Rathaus (Zimmer 308), Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
Montag bis Donnerstag — 07:30 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch — 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag — 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag — 07:30 - 12:00 Uhr
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.