Am 20. Dezember 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 18. Dezember 2023 den Jahresabschluss 2022 des Regiebetriebes Freibad Landsweiler-Reden festgestellt. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:
Jahresabschluss zum 31.12.2022
Bilanzsumme — 15.641.375,19 EUR
Summe der Erträge — 1.401.313,33 EUR
Summe der Aufwendungen — 920.251,24 EUR
Jahresgewinn — 481.062,09 EUR
Der Jahresgewinn von 481.062,09 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die THS Wirtschaftsprüfung GmbH erteilte und testierte mit Datum vom 06. Oktober 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Bestätigungsvermerk des Unabhängigen Abschlussprüfers
An den Regiebetrieb Freibad, Landsweiler-Reden
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Regiebetriebes Freibad, Landsweiler-Reden, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Regiebetriebes Freibad, Landsweiler- Reden, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Regiebetriebs zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und
ermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Regiebetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 im Rathaus - Zimmer 308 - ausliegen.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
| Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |