Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" und Entlastung der am Anordnungsgeschäft Beteiligten
Gemäß § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.August 2025 (Amtsbl.I S. 854, 863) wird Folgendes bekannt gemacht:
In ihrer Sitzung am 16.12.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" - aufgrund entsprechender Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses - den Jahresabschluss 2024 wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresgewinn von 5.035,82 € ab.
Das Volumen der Vermögensrechnung in Aktiva und Passiva beläuft sich auf 45.122,55 €
Dem Verbandsvorsteher sowie den am Anordnungsgeschäft Beteiligten wurde Entlastung erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss testierte mit Datum vom 12. November 2025 den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" zum 31. Dezember 2024 wurde vom ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes geprüft. In die Prüfung wurden der Rechenschaftsbericht und der Anhang, die vorgeschriebenen Anlagen sowie die Inventur und das Inventar einbezogen.
Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz", Herr Cedric Jochum, ist für den Inhalt und die Ausgestaltung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung festzustellen, ob der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und den Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Prüfung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes.
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" hat zu keinen Einwendungen (wesentlichen Beanstandungen) geführt.
Wir erteilen deshalb dem Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:
"Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2024 einschließlich aller Bestandteile und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den anderen anzuwendenden rechtlichen
Bestimmungen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz".
Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG sind die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss samt Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Die Einsichtnahme ist in der Zeit
vom 05.01.2026 bis einschließlich 16.01.2026
im Rathaus Schiffweiler, Rathausstraße 11 - Zimmer 308 - während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund § 99 Abs. 1 i. V. m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler am 17.12.2025 die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Nach Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
| a) | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2024 mit einem Jahresgewinn von 3.091.210,62 € fest. |
| b) | Der Jahresgewinn ist auf die neue Rechnung vorzutragen und im Folgejahr zur Erhöhung der Allgemeinen Rücklage heranzuziehen. |
| c) | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen für den Jahresabschluss 2024 die Entlastung. |
Die ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte und testierte mit Datum vom 31.10.2025 der Gemeinde Schiffweiler den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Schiffweiler, Schiffweiler – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) sowie den ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG).
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "ATAX Treuhand GmbH" liegen in der Zeit vom 05.01.2026 bis einschließlich 16.01.2026 im Rathaus (Zimmer 308), Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
Montag bis Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.