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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz"

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" und Entlastung der am Anordnungsgeschäft Beteiligten

Gemäß § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.Dezember 2021 (Amtsbl.I S. 2629) wird Folgendes bekannt gemacht:

In ihrer Sitzung am 05.07.2022 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" - aufgrund entsprechender Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses - den Jahresabschluss 2021 wie folgt festgestellt:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 15.936,73 € ab.

Das Volumen der Vermögensrechnung in Aktiva und Passiva beläuft sich auf 57.064,19 €.

Dem Verbandsvorsteher sowie den am Anordnungsgeschäft Beteiligten wurde Entlastung erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss testierte mit Datum vom 4. Juli 2022 den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:

Der Jahresabschluss des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" zum 31. Dezember 2021 wurde vom ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes geprüft. In die Prüfung wurden der Rechenschaftsbericht und der Anhang, die vorgeschriebenen Anlagen sowie die Inventur und das Inventar einbezogen.

Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz", Herr Markus Fuchs, ist für den Inhalt und die Ausgestaltung des Jahresabschlusses verantwortlich.

Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung festzustellen, ob der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und den Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Prüfung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" hat zu keinen Einwendungen (wesentlichen Beanstandungen) geführt.

Wir erteilen deshalb dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:

"Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2021 einschließlich aller Bestandteile und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den anderen anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz".

Schiffweiler, 04.07.2022
Horst Krummenauer
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes „Naherholungsraum Itzenplitz“
Tanja Sebastian
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes „Naherholungsraum Itzenplitz“

Offenlegung

Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG sind die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss samt Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die Einsichtnahme ist in der Zeit

vom 25.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022

im Rathaus Schiffweiler, Rathausstraße 11 - Zimmer 307 - während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Donnerstag

07:30 - 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Schiffweiler, 12.07.2022
Der Verbandsvorsteher
gez. Markus Fuchs