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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan “Garten Reden, 3. Änderung“ im Ortsteil Landsweiler-Reden

Der Rat der Gemeinde Schiffweiler hat in seiner Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Garten Reden, 3. Änderung“ gefasst.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.

In seiner Sitzung am 27.07.2022 hat der Rat der Gemeinde Schiffweiler den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Aufgrund einiger infrastruktureller Defizite, die aufgrund der aktuell geltenden Festsetzungen im Bebauungsplan „Garten Reden“ nicht bewältigt werden können, ist eine Änderung der Festsetzungen notwen-

dig. Die bereits im Masterplan für den Garten Reden formulierten Zielsetzungen zu den Themen Kultur, Freizeit, Tourismus und Erholung, wurden im Bebauungsplan „Garten Reden“ konkretisiert. Durch die geplante Änderung soll dieser an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Damit ist beabsichtigt die Zukunftsfähigkeit für den Standort Halde Reden sicherzustellen.

Konkret sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine motorisierte Haldenzufahrt einschl. der dafür erforderlichen Stellplätze auf dem Haldenplateau geschaffen werden. Begleitend dazu fanden umfangreiche Untersuchungen zum Thema Artenschutz statt, die in einem Artenschutzfachbeitrag eingearbeitet sind, der den Planunterlagen beiliegt. Der Artenschutzfachbeitrag enthält neben einer Einordnung und Maßnahmenempfehlung hinsichtlich der geplanten infrastrukturellen Änderungen auch eine Evaluierung der artenschutzrechtlichen Belange des gesamten Geltungsbereiches.

Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Schiffweiler, im Ortsteil Landsweiler Reden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 49,7 ha und befindet sich ausschließlich innerhalb der Grenzen des 2011 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans „Garten Reden“ (nördlicher Teilbereich).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Garten Reden, 3. Änderung“, einschl. der Begründung, dem Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 18.08.2022 bis zum 20.09.2022

während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Mi. 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do. 7.30 - 12:30 und 13.30 - 18.00 Uhr, Fr. 07.30 - 12.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7 - 11, 66578 Schiffweiler, Bau- und Umweltamt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler unter https://www.schiffweiler.de/politik-verwaltung/bebauungsplaene/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nach Fristablauf eingehen, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Zum Bebauungsplan “Garten Reden, 3. Änderung“ sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

• Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit folgenden Informationen:

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Informationen zu den relevanten Fachgesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Fachplänen

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Bestandsbeschreibung einschl. Biotoptypenkartierung

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Verbal-argumentative Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und -bewertung

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Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für die Schutzgütert „Mensch“, „Flora/Fauna“, „Orts- und Landschaftsbild“, „Boden“, „Wasser“, Luft/Klima“, „Kultur- und Sachgüter“, „Schutzgebiete/Schutzobjekte“.

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Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

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Erläuterung der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen (Geplante Maßnahmen)

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Angaben zum Monitoring

• Faunistische Untersuchung (Ergebnisbericht) zu den Arten-(gruppen) Haselmaus, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Tagfalter, Nachtfalter und Libellen.

• Erfassung und Artenschutzrechtliche Prüfung der Fledermausfauna, einschl. Angaben zu

Vermeidungsmaßnahmen

• Fachbeitrag Artenschutz mit Primärdatenerhebung (Örtliche Bestandserfassung Flora / Fauna), Artenschutzrechtlicher Bewertung / Prüfung (saP) und Maßnahmenkonzept zum Artenschutz

• Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Der Bürgermeister
i.V. Mathias Jochum, Erster Beigeordneter