Anlässlich der Veranstaltung „Mondscheinmarkt 2025“, die am Freitag, den 08. August 2025 auf dem Vorplatz der Pfarrkirche St. Martin sowie in Teilen der Klosterstraße stattfindet, wird durch die zuständige Ortspolizeibehörde folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
Vorplatz der Pfarrkirche St. Martin
Ein Teilabschnitt der Klosterstraße
Die Sperrung tritt am 08. August 2025 ab 13:00 Uhr in Kraft und gilt bis Mitternacht – nach vollständigem Abbau der Veranstaltungseinrichtungen.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Weisungen der Polizei, der Ortspolizeibehörde sowie der Feuerwehr im Rahmen möglicher Einsatzsituationen unbedingt Folge zu leisten.