Die Gemeinde Schiffweiler als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §
47 Abs. 2 Nr. 8 StVO trifft nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
- Ort der Maßnahme
Friedrichstraße (zwischen Hubert-Klär-Straße und Jakobstraße)
66578 Schiffweiler, OT Heiligenwald - Maßnahme:
Erneuerung von Leitungen im Auftrag der KEW, sowie Asphaltarbeiten (2. Bauabschnitt) - Dauer:
05.08.2025 bis voraussichtlich 16.09.2025