Anlässlich des Dorffestes gelten in der Ortsmitte von Schiffweiler von Freitag, 14. August 2026, 08:00 Uhr, bis Montag, 17. August 2026, 06:00 Uhr, umfangreiche Verkehrsregelungen. Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Neunkirchen in Abstimmung mit der Gemeinde Schiffweiler und der Polizeiinspektion Neunkirchen.
Die Hauptstraße (L 292) wird zwischen der Einmündung Gasstraße und der Einmündung Mühlbachstraße vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Weitere Sperrungen
Zusätzlich werden unter anderem folgende Bereiche für den Verkehr gesperrt:
Im Schwarzen Weg bleibt aus Richtung Mühlbachstraße bis zur Sperrung für Anlieger frei.
Während der Veranstaltungszeit gilt ein absolutes Haltverbot:
Mehrere Straßen werden während der Sperrung als Einbahnstraßen geführt beziehungsweise die Fahrtrichtung angepasst. Zudem wird der Verkehr über eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke geführt.
Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über:
Kohlwaldstraße - Brückenstraße - Bauernstraße - Schulzenstraße - Klosterstraße - L 292.
Die Bushaltestellen „Saalbau“ und „Post“ im Bereich der Hauptstraße werden für die Dauer der Veranstaltung in die obere Gasstraße verlegt.
Die Gemeinde Schiffweiler bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen und empfiehlt, den Bereich während der Veranstaltungszeiten nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren. Besucherinnen und Besucher des Dorffestes werden gebeten, die ausgeschilderten Parkmöglichkeiten sowie die geänderte Verkehrsführung zu beachten.