Sie wohnen in der Nähe eines Feuerwehrhauses oder an einer Hauptstraße.
Nachts um 2 Uhr fährt die Feuerwehr mit Sondersignal an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
Oder denken Sie
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt oft jede Sekunde. Minuten können oftmals über Leben und Tod entscheiden, über ein kleines Feuer oder einen Großbrand mit enormen Sachschaden. Die Pflicht der Feuerwehr besteht darin, im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Hilfsorganisationen im §35 der Straßenverkehrsordnung die sogenannten Sonder- und Wegerechte eingeräumt. Diese können allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Das Blaulicht alleine ist nicht ausreichend.
Gerade Nachts kann es auch auf sonst übersichtlichen Straßen zu unerwarteten Situationen kommen, die Einsatzkräfte sowie Verkehrsteilnehmer gefährden können. Aus diesem Grund sind auch hier Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet, um Verkehrsteilnehmer und Fußgänger auf die Feuerwehr aufmerksam zu machen.
Auf den Fahrer des Einsatzfahrzeuges lastet in dieser Situation ohnehin eine enorme Verantwortung, da er schnellstmöglich, jedoch ohne Gefährdung anderer sowie seiner eigenen Fahrzeugbesatzung an den Einsatzort kommen muss.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
Ihre Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler– Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.