Die Gemeinde Schiffweiler als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 47 Abs. 2 Nr. 8 StVO trifft nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Ort der Maßnahme
Einmündung Kohlengrubstraße / Hauptstraße
66578 Schiffweiler OT Landsweiler-Reden
Maßnahme:
Fräs- und Asphaltierarbeiten
Auflagen:
Teilweise Sperrung der Straße gemäß Regelplan RSA B I/5 mit Lichtsignalanlage.
Für Rettungskräfte muss auch kurzfristig die Möglichkeit zur Befahrung geschaffen werden.
Dauer:
11.08.2025 bis 14.08.2025