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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 34/2022
Das grüne Blatt
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Zunehmende Wilderei durch Hunde im Bereich Stennweiler

Die Stennweiler Jägerschaft schlägt Alarm, denn sie beklagen und registrieren zunehmende Wilderei durch Hunde.

In der Vergangenheit ist es in den Wäldern und auf Feldern rund um Schiffweiler leider immer wieder zu Wilderei durch freilaufende Hunden gekommen. Im Bereich Ruckert/Kipp beherrschen die dort wildernden Hunde den tödlichen Kehlbiss nach Wolfsart. Hinter den Häusern werden die Rehe von den Hunden gegen die Zäune getrieben, getötet und anschließend liegen gelassen.

Im gesamten Bereich hinter der Hüttigweilerstraße Richtung Dorf sind die wildernden Hunde offensichtlich sehr schnell oder zu zweit unterwegs. Es gelingt ihnen die Rehe auf dem offenen Feld zu reißen. Dabei werden die Rehe nicht direkt getötet, sondern nur zu Fall gebracht und bei lebendigem Leib von den Hunden aufgefressen. In diesem Fall erleiden die Tiere einen langen elenden Tod.

Die Bedürfnisse eines Hundes mit den Ansprüchen anderer Menschen und Tiere in Einklang zu bringen, liegt in der Verantwortung des Hundeführers. Beim Ausführen des Hundes sollte dem Schutz der freilebenden Tiere und der Rücksicht gegenüber anderen Naturnutzern Vorrang eingeräumt werden. Was die meisten Hundeführer nicht wahr haben wollen, ist das Leid, was ihre Hunde verursachen. Dem Hund macht das Hetzen und Reißen eines Wildtieres Spaß, er handelt rein aus angeborenen Instinkten, für den Hund ist sein Handeln nicht falsch, sondern eine Hetze oder ein Riss sind selbstbelohnende Tätigkeit. Oft folgt eine über hunderte Meter anhaltende Hetzjagd, die den Wildtieren plötzliche Höchstleistung abverlangt. Fällt der Hund das Tier an, fügt er ihm oft schwere Verletzungen zu, an denen das Wild meist qualvoll verendet.

Das nachfolgende Bild kann verstörend wirken, dennoch möchte die Gemeinde Schiffweiler auf die Folgen der Wilderei durch Hunde hinweisen und sensibilisieren.

Wenn der Hund gezielt auf Wild losgelassen wird, erfüllt das Reißen eines Wildtieres durch den Hund den Tatbestand der Wilderei. Geschieht dies durch Fahrlässigkeit oder dadurch, dass der Halter beispielsweise keinen Einfluss mehr auf den Hund hat, ist der Hundehalter trotzdem dafür haftbar.

Geschieht es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch, dass ein Hund in Anwesenheit des Halters ein Wildtier verletzt, muss der Halter dies aus tierschutzrechtlichen Gründen umgehend bei der Polizei melden, damit diese den örtlichen Jäger verständigen kann. Mit viel Glück kann dann das ein oder andere Wildtier vielleicht noch gerettet werden.