Die Gemeinde Schiffweiler weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Kehrpflicht für Gehwege und Straßenränder weiterhin gilt. Besonders in den kommenden Sommer- und Herbstmonaten ist es wichtig, Verschmutzungen, Laub und Unrat regelmäßig zu entfernen, um die Sicherheit und Sauberkeit im Gemeindegebiet zu gewährleisten.
Gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer oder deren Mieter verpflichtet, angrenzende Gehwege und Straßenränder sauber zu halten. Dies umfasst insbesondere:
Verstöße gegen die Kehrpflicht können mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet werden.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger und appelliert an das gemeinsame Verantwortungsgefühl für ein gepflegtes Gemeindebild.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.