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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 36/2024
Rathaus Aktuell
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Vollsperrungen gelten für alle - Baustellenbereiche unbedingt meiden

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) weist eindringlich darauf hin, dass Vollsperrungen im Rahmen von Baumaßnahmen durch alle Verkehrsteilnehmenden, auch Radfahrerinnen und Radfahrer, strikt zu beachten sind. Leider nehmen Fälle zu, in denen Sperrungen ignoriert werden. Dies gefährdet nicht nur die Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern setzt auch die Beschäftigten der Bauunternehmen vor Ort unnötigen Risiken aus.

Zuletzt wurde über die Nutzung gesperrter Teilstücke des Leinpfads durch Radfahrer berichtet (Saarbrücker Zeitung vom 17. August, „Wo Radfahrer derzeit ausgebremst werden“). Auch an der L 170 bei Wallerfangen kam es wiederholt zur Missachtung der aktuellen Vollsperrung, die aus Sicherheitsgründen aufgrund eines drohenden Hangrutschs besteht.

Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer

Vollsperrungen werden nie ohne triftigen Grund eingerichtet. Baustellenbereiche bergen zahlreiche Gefahren wie ungesicherte Baugruben, schwere Arbeitsmaschinen oder unebenes Gelände. Unvorhersehbare Situationen wie Hangrutsche oder Überschwemmungen, die eine Sperrung erforderlich machen, stellen ebenfalls erhebliche Risiken dar.

Konsequenzen bei Missachtung

Das Ignorieren von Vollsperrungen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer gegen die Sperrungen verstößt, riskiert entsprechende Bußgelder. Der LfS appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Anweisungen der Behörden und Bauunternehmen zu befolgen und die ausgewiesenen Umleitungen zu nutzen.

Sicherheit geht vor

Baustellen sind für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Dennoch bittet der LfS auch alle Radfahrerinnen und Radfahrer, verantwortlich zu handeln. Das bedeutet, Baustellenbereiche und Vollsperrungen strikt zu meiden. Nur so lässt sich die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.