Aufgrund der §§ 29 und 44 der StVO, in Verbindung mit dem § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970, in der zur Zeit gültigen Fassung, wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit und zum Schutz der Allgemeinheit, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
Im Bereich Saarbrücker Straße, Hausnummer 24 in 66578 Schiffweiler OT Landsweiler-Reden wir ab Einmündung „Am Wackenberg“ bis Ende des Gartens (Eingangstür zum Garten des vorgenannten Grundstücks) ein absolutes Halteverbot (VZ 283) angeordnet.
Der beigefügte Plan ist Bestandteil dieser Anordnung.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.