Die Gemeinde Schiffweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Gemeindebezirk Stennweiler eine neue Schiedsperson.
Was steckt hinter dem Schiedsamt?
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt, das bedeutet die Schiedsperson verhandelt in ihrer Freizeit Schlichtungsverfahren zwischen streitenden Parteien im Zivil - und Nachbarschaftsrecht.
Die Schiedsperson wird vom Ortsrat des Gemeindebezirks Stennweiler für fünf Jahre in geheimer Wahl gewählt und vom Amtsgericht Ottweiler verpflichtet. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl natürlich möglich.
Während der Amtszeit erhalten Sie jederzeitige Unterstützung durch den zuständigen Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Sie erhalten zudem regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten durch den BDS im Zivil - und Nachbarschaftsrecht, Strafrecht, sowie in der Mediation.
Die Gemeinde Schiffweiler stellt den Schiedspersonen Räumlichkeiten zur Ausübung des Amtes zur Verfügung.
Interesse geweckt?
Interessenten für das Schiedsamt für Stennweiler müssen nach der Saarländischen Schiedsordnung gesetzliche Voraussetzungen erfüllen: Sie sollen nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Ortsteil Stennweiler wohnen.
Entsprechende Bewerbungen richten Sie bitte bis 12. September 2025 schriftlich oder per E-Mail an:
Gemeinde Schiffweiler
Ordnungsamt
Rathausstraße 11
66578 Schiffweiler
oder ordnungsamt@schiffweiler.de
Ausführliche Informationen über das Schiedsamt erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de, oder wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt Schiffweiler, Herrn Meyer, Tel.: 06821/678-71