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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 37/2025
Rathaus Aktuell
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Neuaufstellung von Verkehrszeichen

Aufgrund der §§ 29 und 44 der StVO, in Verbindung mit dem § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970, in der zur Zeit gültigen Fassung, wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit und zum Schutz der Allgemeinheit, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:

Im Bereich Saarbrücker Straße, Einfahrt von der Kreisstraße kommend, wie auch im Bereich Madenfelderhofstraße von „Am Nußkopf“ kommend in 66578 Schiffweiler OT Landsweiler-Reden wird jeweils das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge) zzgl. den Zusatzzeichen „Durchgangsverkehr“ wie auch „30t“ angeordnet.

Der Grund hierfür ist die uns vorliegende zulässig Tonnagebeschränkung der dort befindlichen Brücke.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.