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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Schiffweiler sowie die Entlastung der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Aufgrund § 99 Abs. 1 i. V. m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler am 14.12.2022 die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Nach Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

a)

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresüberschuss von 3.122.948,51 € fest.

b)

Der Jahresüberschuss ist auf die neue Rechnung vorzutragen und im Folgejahr zur Stärkung der Allgemeinen Rücklage heranzuziehen.

c)

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen für den Jahresabschluss 2021 die Entlastung.

Die THS Wirtschaftsprüfung GmbH erteilte und testierte mit Datum vom 09.09.2022 der Gemeinde Schiffweiler den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Vermögensrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31.Dezember 2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gemeinderechtlichen Vorschriften des Saarlandes und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gemeinderechtlichen Vorschriften des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat.“

Saarbrücken, den 9. September 2022
T H S Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Miesel, Wirtschaftsprüferin

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft "THS Wirtschaftsprüfung GmbH" liegen in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 im Rathaus (Zimmer 308), Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

Montag bis Donnerstag

07:30 - 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.

Schiffweiler, 12.01.2023
Markus Fuchs, Bürgermeister