Bei der Gemeinde Schiffweiler ist nach Versetzung in den Ruhestand des jetzigen Amtsinhabers, zum 01. Oktober 2024, die Stelle
neu zu besetzen. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der saarländischen
Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 2. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in Höhe von 230 Euro gewährt.
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schiffweiler am 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält keine Bewerberin oder Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl am 23. Juni 2024 unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG) erforderlich. Eine
entsprechende Aufforderung durch den Gemeindewahlleiter wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Schiffweiler, sowie auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler veröffentlicht.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist. (§ 22 Abs. 2 KWG)
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024, 18.00 Uhr (66. Tag vor der Wahl).
Bewerbungen mit allen aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 04. April 2024, 18 Uhr unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl“ an die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler zu richten.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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