Aufgrund der Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes (SJG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Schiffweiler sowie des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 15. Dezember 2025 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk Schiffweiler ab 01. April 2025 unter folgenden Bedingungen neu verpachtet.
Dauer der Verpachtung: 5 Jahre
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Schiffweiler hat eine Gesamtgröße von 755 ha. Der Jagdbezirk ist in zwei Reviere aufgeteilt.
Jagdrevier 1: Jagdfläche 240 ha
Jagdrevier 2: Jagdfläche 270 ha
Die Verpachtungen erfolgen im Wege der freihändigen Vergabe nach Entscheidung der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Der Entwurf des Jagdpachtvertrages wird in einer Versammlung am 29. Januar 2026 um 18.00 Uhr, Sitzungsraum Nr. 114 Rathaus Schiffweiler (seitlicher Eingang) allen Interessenten vorgestellt.
Schriftliche Anträge auf Verpachtung werden von der Gemeindeverwaltung Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Verpachtung Jagdbezirk Schiffweiler“ bis spätestens 06. Februar 2026 angenommen.
Pächtergemeinschaften werden gebeten, nur einen gemeinsamen Antrag einzureichen.
Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.