Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohner der Gemeinde. Daher ist jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Bericht soll insbesondere dazu beitragen, auch die Erfüllung der aus dem kommunalen Haushalt ausgegliederten und rechtlich verselbständigten Aufgaben transparent zu halten.
Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens enthalten:
| • | den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, |
| • | die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, |
| • | in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. |
Der Gemeinderat hat am 17.12.2025 den Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2024 zur Kenntnis genommen.
Öffentliche Auslegung
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Schiffweiler liegt in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026 im Rathaus (Zimmer 308), Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
| Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Der Beteiligungsbericht steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.