Die Gemeinde Schiffweiler verfolgt konsequent das Ziel, das Ortsbild nachhaltig zu verbessern, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Artenvielfalt zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen zwei Instrumente zum Einsatz: eine verbindliche Begrünungssatzung sowie ein freiwilliges kommunales Förderprogramm.
Mit der Begrünungssatzung verpflichtet die Gemeinde Bauherrinnen und Bauherren bei bestimmten Bauvorhaben zur Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Pflanzung von Bäumen, die Begrenzung versiegelter Flächen im Vorgartenbereich sowie die verpflichtende Dachbegrünung bei Flachdächern. Da es sich hierbei um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen handelt, sind diese nicht förderfähig.
Die Begrünungssatzung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler einsehen oder über den nachfolgenden QR-Code abrufen:
Ergänzend dazu hat die Gemeinde ein Förderprogramm für freiwillige Begrünungsmaßnahmen aufgelegt. Dieses richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus aktiv werden möchten. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung von Flächen sowie zusätzliche Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken.
Die Richtlinie zum Förderprogramm können Sie auf der Homepage der Gemeinde einsehen oder über den nachfolgenden QR-Code abrufen:
Was wird gefördert?
| 1. | Rückbauarbeiten ab 10 m²(Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug sowie weiterer für die Entsiegelung der Fläche zu entfernender Materialien, die Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie Neubepflanzung mit Sträuchern, Stauden und Blühwiesen sowie Laubbäumen). |
| 2. | Gefördert wird je angefangener 200 m² Grundstücksfläche max. ein Laubbaum oder je angefangener 150m² Grundstücksfläche ein Obstbaum |
Wie hoch ist die Förderung?
| 1. | 15 € pro entsiegeltem Quadratmeter (Maximal 500 €). |
| 2. | 50% der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten (Maximal 40 € pro Obstbaum (Hochstamm); 100 € pro Laubbaum) |
Was muss ich beim Kauf von einem Baum beachten?
| • | dreifach verpflanzter Hochstamm mit Stammumfang 14-16 cm, |
| • | mit Wurzelballen (H 3xv 14-16) und für Obstbäume: Hochstamm mit Stammumfang 10-12 cm |
| • | Standortangepasste, heimische Laub- und Obstbaumarten sind zu bevorzugen |
Wo kann ich den Baum pflanzen?
| • | Überall im Garten, man sollte folgende Punkte jedoch beachten: | |
| ○ | dem Baum muss im Regelfall ein durchwurzelbarer Bodenraum von mind. 12 m³ zur Verfügung stehen |
| ○ | Grenzabstände zu den Nachbarn (Sehr stark wachsende Bäume: 4 m (z.B. Bergahorn, Pappel, Platane, Rosskastanie, Eiche, Kiefer); stark wachsende Bäume: 2 m (z.B. Scheinzypresse, Hainbuche, Birke, Zierkirsche, Lebensbaum) andere Bäume: 1,5 m. |
| ○ | Richtigen Standort |
| ○ | Entfernung von Rohr- und Stromleitungen |
| • | Alle Bürger und Bürgerinnen, die in der Gemeindeschiffweiler Eigentümer von Privatgelände sind. | |
| • | Eine Förderung wird ausgeschlossen, wenn: | |
| ○ | die Begrünungsmaßnahme in Bebauungsplänen festgesetzt ist bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger Rechtsvorschriften gefordert wurde |
| ○ | mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde |
| ○ | andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden oder in Anspruch genommen werden können (keine Doppelförderung) |
Wer kann die Förderung stellen?
| • | Alle Bürger und Bürgerinnen, die in der Gemeindeschiffweiler Eigentümer von Privatgelände sind. | |
| • | Eine Förderung wird ausgeschlossen, wenn: | |
| ○ | die Begrünungsmaßnahme in Bebauungsplänen festgesetzt ist bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger Rechtsvorschriften gefordert wurde |
| ○ | mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde |
| ○ | andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden oder in Anspruch genommen werden können (keine Doppelförderung) |
Der Antrag steht auf der Homepage der Gemeinde zum Download bereit oder kann über den nachfolgenden QR-Code abgerufen werden.