Am Dienstag, 24. Februar 2026 um 17.00 Uhr findet im Rathaus Schiffweiler, großer Sitzungssaal die Genossenschaftsversammlung (§ 4 der Satzung) der oben genannten Jagdgenossenschaft statt. Hierzu lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des Gemeindebezirks Schiffweiler der Gemeinde Schiffweiler ein.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Abstimmung über den Inhalt des Jagdpachtvertrages ab 01.04.26 |
| 3. | Freihändige Vergabe der Jagdpachtverträge ab 01.04.26 |
Hinweis:
Gemäß § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schiffweiler hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Schiffweiler, durch seinen Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerin oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten.
Durch einen Jagdgenossen dürfen höchstens zwei weitere Jagdgenossen vertreten werden.
Die Vertretungsberechtigung ist in allen Fällen (auch bei Ehepartnern/Ehepartnerinnen) durch schriftliche Vollmacht zu belegen.
Jeder Jagdgenosse muss sich bei der Teilnahme an der Versammlung durch Vorlage von Personaldokumenten ausweisen