Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass seit 19.01.2025 alle grauen bzw. rosafarbenen (Papier-)Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und jünger in EU-Kartenführerscheine umgetauscht sein sollten.
Weiterhin umgetauscht werden müssen bis spätestens 19.01.2033 die Papierführerscheine der Jahrgänge 1953 und älter. Hierzu bringen Sie bitte den bisherigen Führerschein und eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde mit zum Termin, sofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde sowie ein aktuelles digitales Passfoto.
Bis zum 19.01.2026 müssen nun die ersten EU-Kartenführerscheine erneuert werden, welche in den Jahren 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellt wurden.
Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles digitales Passbild und der bisherige Führerschein benötigt.
Die Gebühr für die Umstellung beträgt 29,80 Euro.
Das benötigte digitale Passfoto können Sie gerne bei uns im Rathaus fertigen oder bei einem Fotografen Ihrer Wahl, welcher eine entsprechende Zertifizierung gemäß den Vorgaben der Bundesdruckerei nachweisen kann.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Jedoch müssen Bürgerinnen und Bürger ohne Termin ggf. mit Wartezeit rechnen, da Bürger mit Terminen priorisiert bedient werden. Gerne können Sie sich im Vorfeld unter www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.
Die Umtauschfristen für aller anderen Ausstellungsjahre für Personen mit einem EU-Kartenführerschein, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 8e (zu §24a Absatz 2 Satz 1)
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
(Fundstelle: BGBI.I 2019, 222 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
| Ausstellungsjahr | Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 - 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.