Auf Grundlage von § 12 Abs. 1 Satz 2 und § 49a Abs. 3 KSVG sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre herzlich eingeladen, am Entwurf für eine Satzung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Schiffweiler mitzuwirken.
Die Verwaltung hat bereits erste Überlegungen in einen Entwurf eingebracht – jetzt seid ihr dran!
Dann macht mit und gestaltet die Satzung aktiv mit!
Eure Rückmeldungen könnt ihr bis zum 10.10.2025 an folgende Adresse schicken:
Jugendbüro der Gemeinde Schiffweiler
Rathausstraße 7-11
66578 Schiffweiler
Oder per Mail an: jugendpfleger@schiffweiler.de
Wichtiger Hinweis:
Berücksichtigt werden können nur Rückmeldungen, bei denen Name, Adresse und Geburtsdatum angegeben sind.
Gestaltet mit – damit eure Stimme gehört wird!
Entwurf einer Satzung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Schiffweiler
Aufgrund des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und des § 49 a Abs. 3 KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler am … folgende Satzung beschlossen:
Präambel
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht gehört zur Basis der Demokratie und ist notwendige Voraussetzung für ein Gemeinwesen.
Mit dieser Satzung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll allen jungen Menschen, die in Schiffweiler wohnen und leben, die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv, ideenreich und wirksam an der Gestaltung von politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten einzubringen. Durch die Einbindung junger Menschen in das kommunalpolitische und institutionelle Geschehen soll auch ein Stück weit die Altersgerechtigkeit umgesetzt werden.
Partizipation aller Generationen ist ein Schlüssel für die Entwicklung des Gemeinwesens und trägt auch dazu bei, das Demokratiebewusstsein im Lebensumfeld und in der Gesellschaft zu stärken, denn junge Menschen, die eine aktive Gestaltung erlebt haben, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen.
§ 1 Zielsetzung
Zur Umsetzung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt die Gemeinde Schiffweiler niederschwellige Beteiligungsformate, die eine altersgerechte, gerechte und nachhaltige Partizipation sicherstellen sollen.
§ 2 Grundprinzipien der Beteiligung
Beteiligung basiert auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Alle Inhalte werden vertraulich behandelt und bilden die Grundlage für eine offene und konstruktive Zusammenarbeit. Zu den Grundprinzipien der Beteiligung junger Menschen gehören:
• Altersgerechte Ansprachen und Formate (z.B. Social Media)
• Niedrigschwelliger Zugang für alle jungen Menschen
• Verlässlichkeit und Transparenz im Prozess
• Verbindlichkeit in der Umsetzung
Zur transparenten Kommunikation richtet das Kinder- und Jugendbüro entsprechende Kommunikationswege ein.
§ 3 Kinder- und Jugendbüro
Der Jugendpfleger der Gemeinde Schiffweiler ist zentraler Ansprechpartner für die Koordination aller Beteiligungsformate. Als fester Ansprechpartner für junge Menschen in der Gemeinde Schiffweiler steht er in regelmäßigem Kontakt mit den Gremien und Gruppen.
Diese regelmäßigen Treffen dienen der Abstimmung, dem Informationsaustausch und der systematischen Weiterleitung von Anliegen an die handelnden Gruppen. Dabei ist darauf zu achten, dass Maßnahmen und Entscheidungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und jungen Menschen entsprechend altersgerecht und den jeweiligen Entwicklungsstand berücksichtigend aufbereitet werden. Zur transparenten Kommunikation richtet das Kinder- und Jugendbüro entsprechende Kommunikationswege ein.
Der Jugendpfleger stellt die Umsetzung der Beteiligungsformate sicher und dokumentiert die durchgeführte Beteiligung. Er informiert den Bürgermeister über die durchgeführte Beteiligung.
§ 4 Formen der Beteiligung
Für die Beteiligung von jungen Menschen im Sinne des § 49 a KSVG können folgende anlassbezogene Beteiligungsformen wahrgenommen werden:
1. Offene Beteiligungsformen
a) Kinderkonferenzen in den Kindertagesstätten
b) Schülerparlamente in den Grundschulen
c) Schülervertretungen der weiterführenden Schulen und projektbezogene Beteiligung
d) Jugendbeirat im Jugendzentrum
e) Workshops
2. Geschlossene Beteiligungsformen:
f) Einrichtung einer Jugendsprechstunde mit dem Bürgermeister
Die genannten Beteiligungsformen tragen dazu bei, dass junge Menschen den kommunalen Entscheidungsprozess im direkten Gespräch transparent erfahren und dass die Sichtweise junger Menschen im Entscheidungsprozess anerkannt wird.
§ 5 Kinderkonferenzen
In den Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig Kinderkonferenzen durchgeführt. Diese bieten den jüngsten Gemeindemitgliedern die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und Entscheidungen im Alltag mitzugestalten.
§ 6 Schülerparlamente
Schülerparlamente werden in den Grundschulen etabliert. Hier können Kinder in strukturierter Form ihre Interessen vertreten und eigene Ideen zu geplanten Maßnahmen oder Projekten einbringen. Die Schülerparlamente sollen pro Schuljahr mindestens zweimal tagen.
§ 7 Schülervertretung in den weiterführenden Schulen
Die bereits bestehenden Schülervertretungen können ihre Interessen zur Weiterentwicklung der Partizipation einbringen. Darüber hinaus werden projektbezogene Beteiligungsmöglichkeiten in Kooperation mit der Kommune geschaffen. Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, sich aktiv an kommunalen Planungsprozessen zu beteiligen.
§ 8 Jugendbeirat im Jugendzentrum
Im Jugendzentrum ist bereits ein Jugendbeirat installiert, der sich quartalsweise trifft. Dieses Gremium wirkt aktiv an der Planung und Gestaltung von Freizeitangeboten mit und hat direkten Einfluss auf die Programmgestaltung des Jugendzentrums. Die Mitglieder des Beirates werden von den Jugendlichen, die das JUZ besuchen, gewählt.
§ 9 Workshops
Workshops können in der Regel anlassbezogen auf konkrete beabsichtigte Maßnahmen oder Entscheidungen oder Projekte der Gemeinde Schiffweiler durchgeführt werden.
In den Workshops können die jungen Menschen zu den beabsichtigten Maßnahmen und Entscheidungen Stellung nehmen und ihre Vorstellungen, Einwände und /oder Anregungen vortragen und unmittelbar in den Entscheidungsprozess einbringen.
§ 10 Jugendsprechstunde beim Bürgermeister
In dieser Beteiligungsform können sich junge Menschen im Einzelgespräch direkt an den Bürgermeister wenden und zu geplanten Maßnahmen und Projekten Stellung nehmen, Wünsche konkretisieren und Anregungen formulieren. Die Jugendsprechstunde soll in regelmäßigen Abständen stattfinden, mindestens jedoch zweimal jährlich.
Auf Wunsch des jungen Menschen ist Vertraulichkeit einzuhalten.
§ 11 Jährliche Berichterstattung
Gemäß § 49 a Abs. 1 KSVG obliegt es dem Bürgermeister, den Gemeinderat einmal jährlich über die durchgeführte Beteiligung zu berichten.