Leider musste erneut von der Friedhofsverwaltung festgestellt werden, dass immer wieder auch Grablichter an den Urnenwänden abgestellt werden.
Durch die Hitze der Grablichter und den Wind werden Wachsflecken auf den Pflastersteinen verursacht.
Diese Verschmutzungen sind sehr schwer, fast gar nicht mehr zu entfernen.
Ebenso wie auf das verbotene Abstellen der Grablichter weisen wir hiermit auch nochmals daraufhin, dass es auch nicht zulässig ist, Figuren und Gestecke abzustellen bzw. Figuren oder ähnliches an den Urnenwandplatten anzubringen.
Ab dem Tag der Bestattung wird Blumenschmuck in Form von kleinen Kränzen und Gestecken bis zu einer Woche vorübergehend gebilligt.
Unsere derzeit gültige Satzung, § 22, Abs. 1, Buchstabe b und e) vom 01.04.2016 lautet wie folgt:
| b) | „Auf die Verschlussplatte dürfen keine aufgesetzten Ornamente, Figuren, Bildnisse, Verzierungen oder Grabausschmückungen angebracht werden. Eingravierte Ornamente sind zulässig“. |
| e) | „Auf und an den Urnenwänden ist das Anbringen oder Aufstellen von Grabausschmückung wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamente nicht zugelassen:“ |
Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen, das Abstellen von Gegenständen aller Art zu unterlassen.