Titel Logo
Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 42/2025
Rathaus Aktuell
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neuaufstellung von Verkehrszeichen – Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsflusses

Auf Grundlage der §§ 29 und 44 sowie in Verbindung mit § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der aktuell gültigen Fassung wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, zur Erleichterung des Verkehrsflusses sowie zum Schutz der Allgemeinheit eine neue verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen.

Im Bereich Hausnummer 30 bis Ende Flurstück Nr. 228/6 erfolgt die Neuaufstellung folgender Verkehrszeichen:

  • VZ 315-56: Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts – Anfang

  • VZ 315-57: Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts – Ende

  • VZ 1000-12: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen – linksweisend

  • VZ 1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen – rechtsweisend

Dabei wird die Zufahrt zum Flurstück 228/6 ausdrücklich ausgespart, sodass die Erreichbarkeit der betreffenden Grundstücke

weiterhin gewährleistet bleibt.

Mit dieser Maßnahme soll die Verkehrssituation im betroffenen Bereich nachhaltig verbessert werden. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, den Parkraum geordnet zu lenken sowie Behinderungen im fließenden Verkehr zu vermeiden.

Die Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.