Alle in der Gemeinde Schiffweiler wohnenden Ehepaare deutscher Staatsangehörigkeit, die ihr Goldenes, Diamantenes, Eisernes, Steinernes- oder Gnadenjubiläum begehen sowie alle Schiffweiler Bürger, die im Jahre 2024 neunzig Jahre und älter werden, werden von dem Bürgermeister und den Ortsvorstehern gratuliert.
Ausländische Mitbürger/innen werden geehrt, wenn sie mindestens 5 Jahre im Saarland mit gültigem Aufenthaltstitel wohnen (Hauptwohnung).
Bei Ehejubiläen und Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres und jedem folgenden Geburtstag erfolgt gleichzeitig eine Ehrung durch die Ministerpräsidentin des Saarlandes und den Landrat des Landkreises Neunkirchen.
Zusätzlich erfolgt eine Ehrung durch den Bundespräsidenten zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie für Ehepaare aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages.
Sollte eine Gratulation durch den Bürgermeister sowie durch die zuständige Ortsvorsteherin/ den zuständigen Ortsvorsteher nicht erwünscht sein, so reichen Sie bitte das nachstehende Formular bis spätestens 30.11.2023 beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler ein.
Änderung seit 2023:
Bis 2022 wurden alle Ehe- und alle Altersjubiläen ab dem 80. Geburtstag wöchentlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schiffweiler veröffentlicht. Dies ist gem. §6 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) nicht mehr erlaubt. Aus diesem Grund entfällt seit dem 01.01.2023 die wöchentliche Veröffentlichung der Ehe- und Altersjubiläen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schiffweiler.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeinde Schiffweiler gemeinde@schiffweiler.de oder 06821/678-0 wenden.