Aufgrund Grundlage gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 47 Abs. 2 Nr. 8 StVO trifft nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung in Kraft
Ort der Maßnahme:
Friedrichstraße (zwischen Jakobstraße und Schulstraße)
66578 Schiffweiler OT Heiligenwald
Maßnahme:
Erneuerung von Leitungen im Auftrag der KEW, sowie Asphaltarbeiten (3. Bauabschnitt)
Auflagen:
Sperrung der Straße gemäß Regelplan RSA B I/15. Die Anlieger sind frühzeitig über die anstehenden Behinderungen zu informieren.
Die Entsorgungsunternehmen sind durch den Erlaubnisinhaber ebenfalls zu informieren und eine reibungslose Abfuhr ist sicherzustellen.
Für Rettungskräfte muss auch kurzfristig die Möglichkeit zur Befahrung geschaffen werden.
Der beigefügte Verkehrszeichenplan ist Bestandteil dieser Anordnung.
Dauer:
20.10.2025 bis 19.12.2025