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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 44/2023
Rathaus Aktuell
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Führerscheine

Umtausch von Führerscheinen

Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis zum 19. Januar 2024 sowie die der Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen. Die Umtauschfristen für alle anderen Geburtsjahrgänge und Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild (sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde). Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 Euro. Die Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins können Sie mit dem nachstehenden Musterschreiben bei der Behörde beantragen, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat. Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, im Vorfeld unter www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.

(Empfänger)

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Bearbeitung meines Fahrerlaubnisantrages benötigt die Gemeinde Schiffweiler

Führerscheinstelle

Rathausstraße 7-11

66578 Schiffweiler

Fax: 06821/678-48 oder E-Mail: bb@schiffweiler.de

eine Karteikartenabschrift von Ihrer Behörde, da Sie meinen letzten Führerschein ausgestellt haben. Bitte übersenden Sie die Karteikartenabschrift, sowie ggf. bei Ihnen über mich geführte Vorgänge der FeV unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Schiffweiler.

Dies sind meine Personalien:

Name, Vorname:

ggf. Geburtsname:

Geburtsdatum/Ort:

Aktuelle Anschrift:

Tel-Nr. für evtl. Rückfragen:

E-Mail:

Im Voraus vielen Dank!

(Unterschrift)