Aufgrund der §§ 29 und 44 der StVO, in Verbindung mit dem § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970, in der zur Zeit gültigen Fassung, wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit und zum Schutz der Allgemeinheit, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
Im Bereich des neugebauten Spielplatzes in der Jahnstraße (Bereich Hausnummer 27 und Bereich Hausnummer 4), 66578 Schiffweiler werden zwei Schilder (Verkehrszeichen 136-10;
Kinder, Aufstellung rechts) angeordnet.
Der im Anhang beigefügte Plan ist Bestandteil dieser Anordnung.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.