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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 27.08.2025

Sitzungsnummer:

GR/016/2025

Beginn:

17:30 Uhr

Ende

20:01 Uhr

Ort:

Ratssaal, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler

Anwesend:

Vorsitzende/r

Herr Cedric Jochum

Mitglieder SPD-Fraktion

Frau Christina Baltes

ab 17:34 Uhr

Herr Dominik Dietz

Frau Priska Gassert

Herr Horst Krummenauer

Herr Holger Maroldt

Herr Mathias Mauermann

Herr Philipp Nehren

Frau Michaela Schley

Herr René Trapp

Frau Selina Trapp

Frau Teresa Wiltz

Herr Detlev Zägel

Herr Patrick Zimmer

Mitglieder AfD Fraktion

Herr Wolfgang Brendel

Herr Rafael Pidanset

Frau Sorina Pidanset

Herr Timo Zeyer

Mitglieder CDU-Fraktion

Frau Ute Beck

Frau Kim Bido

Herr Jonas Franzmann

Herr Mathias Jochum

Herr Hans-Werner Pesi

Herr Nils Colin Schuh

Herr Andy René Strassel

Frau Susanne Tornes

Herr Reinhard Wagner

Herr Markus Weber

Herr Tobias Wiederhold

Frau Sabrina Zewe

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Peter Holzer

Herr Arnold Ilgemann

vom Personalrat

Herr Dominik Schnur

Frauenbeauftragte

Frau Sandra Maas

von der Verwaltung

Herr Hans-Joachim Beyer

Frau Anna Bick

Herr Sebastian Diener

Frau Anika Engel

Herr Markus Forster

Frau Jutta Gimmler

Herr Matthias König

Herr Carsten Schütz

Schriftführer

Herr Jonas Herz

Gäste

Firma Saarbrücker Zeitung

Abwesend:

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Michael Bost

Entschuldigt

von der Verwaltung

Herr Christian Geßner

entschuldigt

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende darum, sich von den Plätzen für eine Schweigeminute für den in Völklingen getöteten Polizisten zu erheben. Weiterhin teilt er mit, dass er sich heute in Staatskanzlei in das Kondolenzbuch eingetragen habe.

Er begrüßt die Firma Live-Connect und erläutert dem Gremium, warum hier heute so viel Technik aufgebaut ist. Er bittet die Gemeinderatsmitglieder darum, das Mikrofon zu benutzen, damit die Tonaufzeichnung sowie die Kameraperspektive für die Testaufzeichnung im nichtöffentlichen Teil besser funktioniere.

Ebenfalls weist er darauf hin, dass seit der letzten Sitzung eine neue Leinwand und ein Fernseher für den Ratssaal angeschafft wurden.

Seitens der Mitglieder gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung, so dass über nachfolgende Punkte zu beraten ist:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Der Bürgermeister informiert

3.

Antrag der Fraktion Grüne/FBL/BGS auf Änderung der EinwohnerfragestundeVorlage: AN/025/2025

4.

Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion auf Errichtung von öffentlichen Trinkwasser-Zapfstellen Vorlage: AN/030/2025

5.

Antrag der SPD Fraktion, das Angebot an öffentlichen Möglichkeiten zur Trinkwasserversorgung innerhalb der Gemeinde Schiffweiler zu bewerben und verbessernVorlage: AN/031/2025

6.

Antrag zur Errichtung zusätzlicher Behindertenparkplätze im Bereich der Thomas Mann Apotheke HeiligenwaldVorlage: AN/032/2025

7.

Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion zur Herrichtung barrierefreier Bushaltestellen in der Gemeinde Schiffweiler im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025 des Landkreises Neunkirchen und der Kreisstadt NeunkirchenVorlage: AN/033/2025

8.

Zwischenbericht des Abwasserwerkes 2025 gemäß § 18 EigVOVorlage: IV/038/2025

9.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges 2025 gemäß § 23 KommHVOVorlage: IV/039/2025

10.

Anfragen und Mitteilungen

Öffentlicher Teil

zu 1

Einwohnerfragestunde

Frau Edinger spricht die Sanierung des Freibades Landsweiler-Reden an und möchte wissen, ob im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten eine Förderung für das Volksbad möglich sei.

Der Vorsitzende antwortet, dass man sich damals für ein anderes Förderprogramm entschieden habe.

Mitglied Jochum (CDU) ergänzt, dass das Förderprogramm von 2020 bis 2022 gegolten habe und eine Teilnahme nicht mehr möglich sei.

Frau Edinger harkt nach, ob damals eine Förderung möglich gewesen wäre.

Der Vorsitzende weist erneut darauf hin, dass man sich damals für eine andere Förderung entschieden habe.

Herr Schmitt spricht die größeren baulichen Projekte wie den Kauf des Geländes des ehemaligen Möbelhauses Schmal oder die Sanierung des Volksbades an. Konkret möchte er wissen, ob hier eine Bürgerbeteiligung möglich, wenn nicht sogar vorgeschrieben wäre.

Der Vorsitzende verweist darauf, dass wir in einer repräsentativen Demokratie leben und sich jeder Bürger dazu in den Gemeinderat wählen lassen könne. Bei der Maßnahme Möbel Schmal sei eine Bürgerbeteiligung angedacht.

Frau Schmitt spricht die Kreuzung Königsberger Straße/Marktstraße an. Die Ecke sei sehr unübersichtlich. Sie fragt, ob dort ein Spiegel aufgestellt werden könnte. Auch fragt sie nach den Kosten eines solchen Spiegels. Der neue Ortsvorsteher habe als erste Amtshandlung einen Spiegel im Bereich der Kirchenstraße aufgestellt.

Herr Beyer - Leiter des Ordnungsamtes - teilt mit, dass man sich das anschauen werde. Er weist darauf hin, dass solche Spiegel keine Verkehrszeichen seien und dass nach den Regeln der StVO jeder insbesondere in 30er Zonen rücksichtsvoll und angepasst zu fahren habe. Auch seien diese im Winter beschlagen.

Frau Schmitt harkt nach, warum dann dort früher ein Spiegel installiert war.

Herr Beyer - Leiter des Ordnungsamtes - erläutert, dass die Gemeinde Schiffweiler als Straßenverkehrsbehörde prüfe und entscheide, ob dort ein Spiegel notwendig ist oder nicht. In 30er-Zonen sei dieser entbehrlich.

Herr Schmitt fügt hinzu, dass dieser Bereich die Hauptumfahrung für die Kreisstraße sei.

Der Vorsitzende teilt nochmals mit, dass man sich die Situation vor Ort anschauen werde.

zu 2

Der Bürgermeister informiert

Der Vorsitzende informiert über die folgenden Punkte:

  • Der Mondscheinmarkt in Schiffweiler sei gut angenommen worden. Zudem sei an diesem Tag Vollmond gewesen.
  • Am letzten Wochenende habe das Schiffweiler Dorffest stattgefunden. Auch sei wieder eine Delegation aus der Partnergemeinde Greifenburg, welche u.a. wieder das Dorffest mit einem Stand, aber auch den Gottesdienst am Samstagabend musikalisch bereichert hätten. Er dankt Frau Wagner und Frau Engel für die gute Organisation.
  • Auch in den kommenden Wochen stünden eine Veranstaltungen an: Am Freitagmorgen werde in Sparkasse in Schiffweiler eine Ausstellung eröffnet. Am Samstag finde um 15:00 Uhr die Jahreshauptübung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Schiffweiler bei der Firma Montum statt. Am 14.09. schließlich finde wieder der Tag des offenen Denkmals statt. Hier sei die Gemeinde Schiffweiler u.a. durch den Erlebnisort Reden und das Pumpenhaus am Itzenplitzer Weiher vertreten
  • Letzte Woche habe eine Infoveranstaltung zum Thema Steuererleichterung im Sanierungsgebiet stattgefunden. Neben den 20 anwesenden Bürgern seien auch Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsräte da gewesen. Bei Frau John gehen seitdem viele Nachfragen hierzu ein. Dies sei ein positives Signal für Schiffweiler.
  • Es habe ein Vor-Ort-Termin mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bundestagsabgeordneten Esra Limbacher im Freibad stattgefunden. Dabei wurde das Projekt vorgestellt. Er habe seine Unterstützung nach Kräften zugesichert.
  • Bezüglich der Renaturierung des Klinkenbaches gebe es zwei Zeit-Slots, in denen die Pumpen in Reden abgestellt werden. Diese sind vom 16. Bis zum 19. September sowie vom 14. Bis zum 17. Oktober. Dies sei leider die erste Woche der Herbstferien; allerdings habe man auf die Terminierung keinen Einfluss, da die RAG 3 Wochen braucht um das angestaute Wasser abzupumpen.
  • Herr Staatssekretär Lang war in der Klinkentalhalle vor Ort gewesen. Er habe eine Bedarfszuweisung in sechsstelliger Höhe übergeben. Diese diene zur Sanierung der Belüftungsanlage. Wegen der Nachforschung einer eventuellen Schadstoffbelastung gebe es aktuell Verzögerungen.

zu 3

Antrag der Fraktion Grüne/FBL/BGS auf Änderung der Einwohnerfragestunde

Vorlage: AN/025/2025

Antragstext:

Die Fraktion Grüne/FBL/BGS beantragt mit Datum vom 21. März 2025, den folgenden Tagesordnungspunkt

Änderung der Einwohnerfragestunde

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in zwei Fraktionssitzungen bereits über die Thematik „Änderung der Geschäftsordnung“ gesprochen wurde. Es wurde entschieden, nun den Antrag auf Änderung der Einwohnerfragestunde auf die Tagesordnung zu nehmen.

Mitglied Ilgemann (Grüne) erläutert die vorgeschlagenen Änderungswünsche:

- Änderung des § 2, Zeitpunkt

Aktuell: 1. Die Einwohnerfragestunde findet jeweils zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vor Eintritt in die Tagesordnung statt.

Neu: 1. Die Einwohnerfragestunde findet jeweils am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.

- Änderung/Ergänzung des § 3, Verfahren

Aktuell:1. Fragen sind direkt an den Vorsitzenden zu richten, der im Zweifelsfall über deren Zulässigkeit entscheidet. Die Fragen sollen kurzgefasst sein und eine Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Ergänzung: Jeder Einwohnerin, jedem Einwohner wird das Recht eingeräumt zwei Fragen zu stellen.

Mitglied Jochum (CDU) teilt mit, dass die Einführung eine Einwohnerfragestunde eine offensive Entscheidung für politische Beteiligung war und man die Anregungen und Vorschläge der Bürger gerne aufnehmen würde. Er spricht sich dafür aus, das Instrument der Einwohnerfragestunde weiterhin offen zu halten. Er sei dafür, entscheidende Fragen offen zu diskutieren. Allerdings seien in den letzten anderthalb Jahren meistens keine Anregungen der Einwohner durch die Einwohnerfragestunde vorgetragen worden, sondern es seien immer nur die selben Fragen gestellt worden. Er sei für Anregungen aus der Öffentlichkeit immer offen. Er spricht sich dafür aus die Einwohnerfragestunde zu Beginn zu Sitzung beizubehalten, da diese nicht dafür gedacht sei eine persönliche Wertung und Kommentierung als Frage zu einem Tagesordnungspunkt zu tarnen.

Mitglied Mauermann (SPD) teilt mit, dass dem wenig hinzuzufügen sei. Man lebe in einer repräsentativen Demokratie. Die SPD werde den Antrag daher ablehnen, da es nur zu einer Verzerrung der Diskussion komme. Es stelle sich außerdem die Frage der Rechtssicherheit.

Mitglied Ilgemann (Grüne) ist verwundert. Auch kritische Fragen haben das Recht gehört zu werden.

Mitglied Pidanset (AfD) teilt mit, dass man die Einwohnerfragestunden zu Beginn der Sitzung beibehalten wolle. Allerdings solle die Anzahl der Fragen auf zwei erhöht werden.

Mitglied Mauermann (SPD) entgegnet, dass man die Anzahl der Fragen immer lax gehandhabt habe. Auch gebe die Satzung eine Nachfrage zu dem gerade Gefragten her. Die Einwohner würden keinesfalls abgewürgt werden.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei zwei Ja-Stimmen, wird der Antrag der Fraktion Grüne/FBL/BGS auf Änderung der Einwohnerfragestunde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

2 Grüne /FBL/BGS

Nein:

13 SPD

12 CDU

4 AfD

Enthaltung:

0

zu 4

Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion auf Errichtung von öffentlichen Trinkwasser-Zapfstellen

Vorlage: AN/030/2025

Antragstext:

Die AfD Gemeinderatsfraktion beantragt mit Datum vom 17. Juli 2025 den folgenden Tagesordnungspunkt

Die AfD Gemeinderatsfraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Errichtung öffentlicher Trinkwasser-Zapfstellen in allen Ortsteilen der Gemeinde Schiffweiler

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde Schiffweiler Mitglied der WVO und der KEW sei. Man habe eine gute Wasserversorgung und auch eine gute Wasserqualität. Auch habe man bereits Sprudelautomaten in beiden Kitas sowie in der Grundschule Schiffweiler aufgestellt. Ende des Jahres werde außerdem ein Automat im Rathaus aufgestellt.

Mitglied Pidanset (AfD) erläutert, den Gedanken hinter dem Antrag. Es sei ein heißer Sommer gewesen. Gerade ältere Menschen würden darunter leiden. Auch wolle man dem entgegen wirken, dass die Bürger die draußen unterwegs sind, dehydrieren.

Mitglied Mauermann (SPD) findet den Antrag erstaunlich. Alle vier Mitglieder würden einer Partei angehören, die den Klimawandel leugnet. Man müsse nur fünf Sekunden auf der Facebook-Seite des Herrn Pidanset suchen und finde direkt irgendwelches Grünen-Bashing. Für die Umsetzung des Antrages seien immense Kosten notwendig. Eine Förderung sei nur in öffentlichen Gebäuden möglich. Der Antrag der AfD wird daher von der SPD-Fraktion abgelehnt.

Der Vorsitzende ergänzt, dass man eine Förderung in Anspruch nehme. Auch habe man sich für das Leader-Programm angemeldet. Allerdings zähle man in Schiffweiler laut Definition nur in Stennweiler zur ländlichen Region, weshalb eine Förderung nur dort möglich ist.

Mitglied Ilgemann (Grüne) findet es gut, dass sich die AfD Schiffweiler von ihrer Mutterpartei absetze. Auch begrüßt er die Zielrichtung des Antrages. Allerdings erscheint ihm der Antrag der SPD etwas ausgefeilter, weshalb er sich diesem anschließen werde.

Mitglied Jochum (CDU) teilt mit, dass die CDU den Klimawandel nicht leugne. Allerdings habe er dieses Jahr in Schiffweiler keinen überaus heißen Sommer feststellen können. Er verweist auf das Thema Klimaanpassung und auf das Baumpflanzprogramm, welches die CDU schon vor Jahren im Gemeinderat eingebracht habe. Er stellt weiterhin die Frage nach der praktischen Umsetzung: Wenn ein Wasserspender auf dem Dorfplatz in Schiffweiler aufgestellt werde, bringt das den Menschen, die in der Waldwiese unterwegs sind, nichts. So verhalte es sich auch in Stennweiler, wenn an der Lindenhalle ein Wasserspender stehe und man am Ende der Hüttigweilerstraße unterwegs sei. Der Antrag sei für ihn praktisch nicht umsetzbar. Er befürwortet das Vorhaben des Bürgermeisters auch ohne Antrag, die öffentlichen Gebäude mit Trinkwasserspendern auszustatten.

Mitglied Zeyer (AfD) ergänzt, dass die AfD nicht den Klimawandel an sich leugne, sondern lediglich den menschengemachten Klimawandel.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei vier Ja-Stimmen, wir der Antrag der AfD-Fraktion auf Errichtung öffentlicher Trinkwasser-Zapfstellen in allen Ortsteilen der Gemeinde Schiffweiler, abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

4 AfD

Nein:

13 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

Enthaltung:

0

zu 5

Antrag der SPD Fraktion, das Angebot an öffentlichen Möglichkeiten zur Trinkwasserversorgung innerhalb der Gemeinde Schiffweiler zu bewerben und verbessern

Vorlage: AN/031/2025

Antragstext:

Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt mit Datum vom 23. Juli 2025 den folgenden Tagesordnungspunkt

Angebot an öffentlichen Möglichkeiten zur Trinkwasserversorgung innerhalb der Gemeinde Schiffweiler bewerben und verbessern.

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Mitglied Holzer (FBL) fragt nach, ob dann Bürger in die Kita kommen könnten, wenn diese Wasser trinken möchten.

Mitglied Mauermann (SPD) teilt mit, dass man eine Infokampagne starten möchte. Wenn jemand an einem heißen Tag in einer Notlage wäre, könne dieser selbstverständlich etwa im Bürgerhaus kostenloses Trinkwasser bekommen. Man wolle auf die Thematik proaktiv aufmerksam machen.

Mitglied Holzer (FBL) verdeutlicht, dass er von einer Kita gesprochen habe.

Mitglied Mauermann (SPD) ergänzt, dass dieser sich ja dann ausweisen könne.

Mitglied Pidanset (AfD) ergänzt, dass man sich kommunalpolitisch nicht auf der Bundesebene befinde und man Schiffweiler und dessen Bürger voranbringen wolle.

Mitglied Mauermann (SPD) ergänzt, dass die AfD kommunalpolitisch machen könne was sie wolle. Aber wenn man gegen einen Bundeskanzler „Fritze-Merz“ schieße, sei dies nicht ehrlich. Die Partei sei gesichert rechtsextrem.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei 15 Ja-Stimmen, lehnt der Gemeinderat den folgenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion ab:

1. In allen gemeindeeigenen Gebäuden soll der Zugang zu kostenlosem, sauberem Trinkwasser zu üblichen Zeiten durch die Gemeinde Schiffweiler ermöglicht und beworben werden.

2. Die Gemeinde Schiffweiler soll eine Informationskampagne starten, um die Bürgerinnen und Bürger auf das Angebot von kostenlosem Trinkwasser in unseren öffentlichen Einrichtungen (Friedhöfe, Hallen, Bürgerhaus etc.) aufmerksam zu machen. Möglichkeiten wären beispielsweise Hinweisschilder, Informationen auf der Website, Flyer in den Gebäuden, sowie ggfs. Social Media Beiträge. Die Verwaltung wird aufgefordert, mögliche Fördermittel der EU, des Bundes sowie des Landes für diese Kampagnen zu prüfen und bei Bedarf zu beantragen. Geringe Mittel können durch Eigenmittel aus dem Haushalt gedeckt werden.

3. Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert, die Förderrichtlinie FRL des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz des Saarlandes bzgl. Anschaffung Trinkwasserspender in Abstimmung mit der KEW AG zu prüfen und möglichst an den jeweiligen Schul- und Kindergartenstandorten zeitnah umsetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

2 Grüne/FBL/BGS

Nein:

12 CDU

4 AfD

Enthaltung:

0

zu 6

Antrag zur Errichtung zusätzlicher Behindertenparkplätze im Bereich der Thomas Mann Apotheke Heiligenwald

Vorlage: AN/032/2025

Antragstext:

Die AfD Gemeinderatsfraktion beantragt mit Datum vom 9. August 2025 den folgenden Tagesordnungspunkt

Die AfD Gemeinderatsfraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Einrichtung zusätzlicher Behindertenparkplätze im Bereich der Thomas Mann Apotheke Heiligenwald

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Mitglied Pidanset (AfD) teilt mit, dass sich an der Thomas-Mann-Apotheke in Heiligenwald zu wenige Behindertenparkplätze befänden. Gerade ältere Bürger mit einem Rollator könnten keine weiten Wege auf sich nehmen. Daher spricht sich die AfD für die Errichtung zumindest eines Behindertenparkplatzes aus.

Mitglied Mauermann (SPD) erläutert, dass es verschiedene Parkausweise gebe. Ältere Menschen mit einem Rollator seien nicht berechtigt auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Der Behindertenberat habe zu dem Antrag eine eindeutige Auffassung. Mit dem Petinger-Platz und der näheren Umgebung stünden sechs bis sieben Behindertenparkplätze zur Verfügung. Der dortige Bereich sei somit völlig gut ausgestattet.

Der Vorsitzende ergänzt, dass es keine konkrete Vorgabe zur Anzahl an Behindertenparkplätzen gebe; diese müssten nur in ausreichender Zahl vorhanden sein.

Mitglied Jochum (CDU) fragt nach, ob bereits geprüft wurde, ob die Errichtung eines zusätzlichen Behindertenparkplatzes notwendig sei. Der Antrag stelle nur auf die Prüfung der Errichtung und nicht auf die tatsächliche Errichtung ab. Für eine Prüfung sei man grundsätzlich offen. Wenn eine Prüfung bereits erfolgt sei, sei der Antrag obsolet.

Mitglied Wagner (CDU) kann Herrn Jochum nur beipflichten. Er weist Herrn Mauermann darauf hin, dass ein weiter Weg mit einem Rollator durchaus schwierig sei.

Mitglied Mauermann (SPD) verweist auf die Stellungnahme des Herrn Schmitt als Vorsitzender des Behindertenbeirates.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die StVO gelte. Der Behindertenbeirat habe einen zusätzlichen Parkplatz dort für nicht notwendig empfunden; eine schriftliche Stellungnahme liege nicht vor.

Mitglied Ilgemann (Grüne) teilt mit, dass sich der Behindertenbeirat klar geäußert habe. Somit sei die Angelegenheit auch für den Gemeinderat klar.

Mitglied Jochum (CDU) fragt nach, ob es noch eine Prüfungsrelevanz über das, was bereits geprüft wurde, hinaus gebe.

Herr Beyer - Leiter des Ordnungsamtes - teilt mit, dass es sich hierbei nicht um einen Punkt für den Gemeinderat handele, da es keine Selbstverwaltungsangelegenheit sei, sondern eine Auftragsangelegenheit. Das Verhältnis von normalen Parkplätzen zu Behindertenparkplätzen müsse gemäß StVO gegeben sein. Außerdem dürfe man dort nur mit einem blauen Ausweis parken.

Mitglied Schuh (CDU) wirft ein, dass man über den Antrag nicht abstimmen könne, wenn dieser nicht zulässig sei.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Prüfung abgeschlossen sei und die Verwaltung vorschlage, keinen zusätzlichen Behindertenparkplatz dort einzurichten.

Aufgrund dessen wird nicht über den Antrag abgestimmt.

zu 7

Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion zur Herrichtung barrierefreier Bushaltestellen in der Gemeinde Schiffweiler im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025 des Landkreises Neunkirchen und der Kreisstadt Neunkirchen

Vorlage: AN/033/2025

Antragstext:

Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt mit Datum 21. August 2025 den folgenden Tagesordnungspunkt

Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt die Herrichtung barrierefreier Bushaltestellen in der Gemeinde Schiffweiler im Rahmen des Nahverkehrsplanes 2025 des Landkreises Neunkirchen und der Kreisstadt Neunkirchen

Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Mitglied Mauermann (SPD) erläutert den Antrag und fügt hinzu, dass dies schon öfters Thema gewesen sei, auch im Rahmen von Haushaltsberatungen. Man wolle sich an der Thematik weiter beteiligen und Maßnahmen in die Umsetzung bringen. Auch sollen die Ortsräte eingebunden werden und eine Prio-Liste erstellt werden. Man solle bewusst Haushaltsmittel für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung stellen.

Der Vorsitzende verliest u.a. ein Schreiben von Juli 2015, sowie ein Schreiben des Mitarbeiters des Bauamtes mit den aktuellen Stand, in dem die weitere Priorisierung sowie die Vorgaben für die bauliche Nutzung genannt sind.

Mitglied Jochum (CDU) kann mit dem Antrag grundsätzlich voll mitgehen. Er wundert sich allerdings wie viele Haltestellen noch auszubauen seien. Die Reihenfolge des Ausbaus müsse klar priorisiert werden. Die Haltestelle am Sportplatz in Schiffweiler sei bereits erhöht worden. Er fragt sich, was da jetzt anders zu machen sei.

Mitglied Ilgemann (Grüne) kann sich dem anschließen. Auch die Haltestelle an der Mühlbachhalle sei erhöht worden. Er plädiert dafür, dass sich die Verwaltung intern richtig mit dem Antrag beschäftige und den Antrag daher zu verschieben.

Mitglied Mauermann (SPD) ist mit dem Umgang des Antrages offen. Der Ausbau sei nicht optimal verfolgt worden. Am alten Rathaus in Heiligenwald sei die Erhöhung des Bordsteines 20 Meter weiter als das Wartehäuschen. Auch müsse die Frequentierung der Haltestellen beachtet werden. Er spricht sich zudem für einen Beteiligung und Priorisierung durch die Ortsräte aus.

Mitglied Dietz (SPD) spricht die baulichen Aspekte an. Der Bus müsse die Haltestellen gerade anfahren können. Eine Erhöhung der Borsteine bedeute nicht zwangsläufig, dass die Haltestelle auch barrierefrei angefahren werden können, da neue Vorgaben gelten.

Mitglied Schley (SPD) ergänzt, dass der heutige Standard anders aussehe als damals. Heute müsse nach dem 2-Sinne-Prinzip etwa auch eine taktile Wegführung beachtet werden. Ebenso müsste gemäß der geltenden Förderrichtlinie, das heutige Fahrgastaufkommen sowie die Taktung des Fahrplanes beachtet werden. Es handele sich also um ganz extreme Veränderungen im Vergleich zu damals und daher sei eine erneute Prüfung auf Basis der aktuellen Rechtslage notwendig.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Baulast in der von Herrn Mauermann angesprochenen Pestalozzistraße beim LfS liege. Es sei sinnvoll die Haltepunkte auf Stand zu bringen. Allerdings habe man an einigen Stellen Probleme mit der Umsetzung: Entweder sei der Bürgersteig nicht breit genug oder das Fahrgastaufkommen zu gering. Anhand von Vorgaben müsse die Machbarkeit, auch im Hinblick auf die Frequentierung priorisiert werden.

Mitglied Jochum (CDU) teilt mit, dass er den Ausführungen der Frau Schley nicht folgen könne. Er sei für eine einfache Sprache. Er fragt konkret, was man nun ändern müsse. Seien die 2017 und 2018 getätigten Änderungen für NMOB irrelevant; müssen die Gelder nochmal in die Hand genommen werden?

Der Vorsitzende teilt mit, dass es verschiedene Ausbaustadien gebe. Vor fünf bis sechs Jahren habe ein Ausbau 50.000 € zzgl. der Planungsleistungen gekostet. Die Verwaltung werde einen Förderantrag stellen und mit den Ortsräten in Abstimmung gehen.

Mitglied Jochum (CDU) bittet um Beantwortung seiner Fragen: Was müsse man konkret machen? Sind die 2017 und 2018 getätigten Änderungen irrelevant oder müssten diese nochmals durchgeführt werden? Sind die Mittel vergeudet?

Herr Diener - stellvertretender Leiter des Bau- und Umweltamtes - teilt mit, dass das was 2017 und 2018 ausgebaut wurde nicht per se nicht mehr barrierefrei sei. Was vor 20 Jahren ausgebaut wurde sei jedoch mit ziemlicher Sicherheit heute nicht mehr barrierefrei. Man müsse heute auch Maßnahmen für Blinde und Sehbehinderte bezüglich der taktilen Leitfähigkeit treffen.

Mitglied Schuh (CDU) möchte wissen, ob der barrierefreie Ausbau zwingend erfolgen müsse; die Förderrichtlinie sie ja freiwillig. Weiterhin fragt er nach den rechtlichen Konsequenzen, wenn der Ausbau nicht erfolge.

Mitglied Ilgemann (Grüne) ist der Ansicht, dass eine Beteiligung älterer Menschen sinnvoll sei.

Mitglied Mauermann (SPD) ergänzt, dass es sich um investive Maßnahmen handele und die Gleichstellung eine kommunale Pflichtaufgabe darstelle.

Mitglied Schley (SPD) argumentiert mit dem Personenbeförderungsgesetz. Ab dem 01.01.2022 besteht die Pflicht Haltestellen barrierefrei auszubauen. Eine Sanktionierung sieht das Gesetz aber noch nicht vor.

Mitglied Jochum (CDU) bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, warum der Antrag dann gerade jetzt eingebracht werde.

Beschluss:

Einstimmig, bei einer Enthaltung, beauftragt der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung, die zur Priorisierung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen erforderlichen Parameterwerte zur Verfügung zu stellen. Anschließend wird der Gemeinderat nach vorheriger Befassung der jeweils örtlich zuständigen Ortsräte die Prioritätenreihenfolge für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen in der Gemeinde Schiffweiler festlegen. Die vom Gemeinderat beschlossene Priorisierung von barrierefreien Haltestellenbaumaßnahmen bildet die Grundlage für die Zuschussbeantragung beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Die Höhe der aus dem Haushaltsjahr 2024 für Maßnahme 160 - Barrierefreier Ausbau Haltepunkte übertragenen investiven Haushaltsmittel ist zum Stichtag der Gemeinderatssitzung zu benennen und deren haushaltsrechtlicher Verfall gemäß § 19 KommHVO ist zu hemmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

11 CDU

4 AfD

2 Grüne/FBL/BGS

Nein:

0

Enthaltung:

1 CDU

zu 8

Zwischenbericht des Abwasserwerkes 2025 gemäß § 18 EigVO

Vorlage: IV/038/2025

Sachverhalt:

Gemäß § 18 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Werkleitung (= Bürgermeister) den Werksausschuss in einem Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (Erfolgsplan) sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten:

Stand des Abschluss- und Feststellungsverfahrens

Der Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes wurde nach vorhergehender Prüfung durch die ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch den Gemeinderat am 27.11.2024 festgestellt und auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler öffentlich bekannt gemacht. Es verbleibt hiernach ein Jahresverlust von 282.184,85 €.

Der Jahresabschluss 2024 ist erstellt. Dieser schließt mit einem vorläufigen Jahresverlust von rd. 394 T € ab. Der Gewinnvortrag wurde vollständig aufgezehrt, daher muss der Verlust auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die ATAX Treuhand GmbH, gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates, erfolgt zurzeit und der Feststellungsbeschluss zum Jahresabschlusses soll schnellstmöglich in das Gremium eingebracht werden.

Wirtschaftsplan und Genehmigung

Der Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserwerkes wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2024 nach vorheriger Beratung im Werksausschuss einstimmig festgestellt. Mit Schreiben vom 23.01.2025 erteilte die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert die erforderlichen Genehmigungen (Kreditgenehmigung i.H.v. 1.416.250,00 €). Der Wirtschaftsplan wurde als Bestandteil des Gemeindehaushalts mit der Haushaltssatzung der Gemeinde auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler sowie im Mitteilungsblatt veröffentlich und anschließend in der Zeit vom 02.06. - 13.06.2025 öffentlich ausgelegt.

Erfolgsplan 2025

a) Erträge

Die Abwassergebühren stiegen gegenüber dem Vorjahr. Es wurde ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Die Schmutzwassergebühr beträgt für die aktuelle Kalkulationsperiode 4,44 € je m³ Frischwasserbezug und die Niederschlagswassergebühr 0,80 € je m² kanalwirksam versiegelter Fläche.

Die Schmutzwassergebühren basieren auf dem jeweils aktuell abgerechneten Trinkwasserbezug und werden für das Abwasserwerk von der KEW vereinnahmt.

Der Frischwasserbezug ging im Jahr 2024 auf 589 Tm³ zurück.

Für den Wirtschaftsplan 2025 wurde nunmehr mit einem Frischwasserbezug von 597 Tm³ kalkuliert. Basierend auf den Verbrauchszahlen 2024 leistet die KEW Abschlagszahlungen i.H.v. 2,475 Mio. €. Der für das Jahresergebnis 2024 maßgebliche Trinkwasserverbrauch wird dem Abwasserwerk im Frühjahr 2025 von dem Wasserversorger mitgeteilt und abgerechnet.

Auch die Niederschlagswassergebühren für kanalwirksame versiegelte Flächen sind ein konstanter Einnahmefaktor. Hier werden plankonform aktuell Gebühren i.H.v. 1,5 Mio. € erwartet.

Die Zinserträge aus dem aktiven Schuldenmanagement betragen zum aktuellen Zeitpunkt 187 T € aus der Adjustierung im Februar 2025.

b) Aufwendungen

Der einheitliche Verbandsbeitrag des EVS bildet den größten Posten der Aufwendungen.

In 2025 stieg der Beitrag auf 3,588 €/m³ an. In den Jahren 2026, 2027 und 2028 steigt der Beitrag auf 3,832 €/m³, 3,928 €/m³ bzw. 4,026 €/m³ an, was für den Wirtschaftsplan mit einer enormen Kostensteigerung verbunden ist, wenn man von einem konstanten Frischwasserbezug in Höhe von 597 Tm³ ausgeht.

Der Beitragsbescheid 2025 des EVS lautet auf 2.140.884,25 €.

Für die laufende Unterhaltung des Kanalnetzes (Sanierungsmaßnahmen, Reinigungs- und Spülvorgänge, Verfilmungen, …) sind im Wirtschaftsplan 358 T € veranschlagt. Hiervon sind aktuell (Stand: 12.08.2025) insgesamt ca. 253 T € verausgabt. Die Notmaßnahme in der Redener Straße schlägt hier schon mit 122 T€ zu Buche.

Die Zinsaufwendungen für die 25,7 Mio. € investiven Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten belaufen sich auf 729 T€ bei einem Planansatz von 747.000,00 €.

Liquidität:

Die Liquidität des Abwasserwerkes war stets gewährleistet.

Im Juli 2025 wurden investive Kreditmarktmittel aus der Genehmigung 2024 (Rest) und aus der Genehmigung 2025 (1. Teilbetrag) aufgenommen.

Vermögensplan

Im Vermögensplan 2025 sind Gesamtinvestitionen in Höhe von 1.260.000,00 € veranschlagt. Die Investitionen betreffen Kanalerneuerungsmaßnahmen und die Erweiterung des Kanalnetzes. Im Bau befinden sich auch noch investive Maßnahmen des Wirtschaftsplanes des Vorjahres. Hierfür konnten rund 982 T € investive Auszahlungsermächtigungen aus den Vorjahren nach 2025 übertragen. Bisher wurden hiervon im Berichtsjahr 1,1 Mio. € verausgabt. Die Umsetzung aller aktuellen Baumaßnahmen in 2025 wird in dem als Anlage beigefügten Bericht erläutert:

Ohne Wortmeldungen nimmt der Gemeinderat die Informationsvorlage zur Kenntnis.

zu 9

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges 2025 gemäß § 23 KommHVO

Vorlage: IV/039/2025

Sachverhalt:

Gemäß § 23 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) ist der Gemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten:

Stand des Abschluss- und Feststellungsverfahrens

Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Schiffweiler wurde mit einem Jahresverlust von 1.428.185,67 € vom Gemeinderat am 26.02.2025 festgestellt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler und im Mitteilungsblatt und daran anschließend in der Zeit vom 09.04.2025 - 25.04.2025 die öffentliche Auslegung.

Der vorläufige Jahresabschluss 2024 wurde von der Finanzverwaltung erstellt. Gegenüber der Planung mit einem Fehlbedarf von - 3.100.319,-- € schließt der Jahresabschluss voraussichtlich stark verbessert um ca. 6 Mio. € mit einem Überschuss von ca. 3 Mio. € ab.

Zur Zeit findet die Prüfung durch die ATAX Treuhand GmbH statt. Anschließend kann die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss und die Beratung über die Feststellung im Gemeinderat voraussichtlich erneut fristgemäß (gemäß § 101 Abs. 2 KSVG bis zum 31.12.2025) erfolgen.

Haushaltsplan 2025 und Genehmigung

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Schiffweiler wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.04.2025 beschlossen. Mit Schreiben vom 16.05.2025 erteilte die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert die erforderlichen kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schiffweiler wurde daraufhin auf der Homepage der Gemeinde Schiffweiler veröffentlicht und anschließend in der Zeit vom 02.06. - 13.06.2025 öffentlich ausgelegt.

Haushaltsvollzug

Es wurde für den Ergebnishaushalt (Erträge./. Aufwendungen) 2025 mit einem Planverlust von - 5,57 Mio. € kalkuliert. Dieser Planverlust wurde erneut genehmigt, da dieser auch die im Rahmen des Saarlandpaktes modifizierten Genehmigungskriterien (vorgegebene Normalentwicklung: bei den wichtigsten Ein- und Auszahlungsarten) berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals die Entwicklung der Gewerbesteuererträge insgesamt von 2007 - 2025 aufgezeigt.

Nach der aktuellen Veranlagung ergibt sich derzeit ein voraussichtliches Gewerbesteuerergebnis 2025 von 5,4 Mio. € bei einem Planansatz von 8 Mio. €. Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme. Kassenwirksam sind nach aktuellem Stand 2,5 Mio. € geflossen. Dieses Jahr wurde leider festgestellt, dass der Messbetrag bei vielen Firmen rapide gesunken oder sogar auf 0 vom zuständigen Finanzamt gesetzt wurde. Dies ist das Ergebnis der schlechten Wirtschaftslage in Deutschland. Von daher fehlen zurzeit 2,6 Mio. € bei der Gewerbesteuereinnahme. Dieser Einnahmeverlust ist enorm und nicht zu kompensieren. Es droht ein Haushaltsnachtrag. Dem Gemeinderat wird dennoch eine sehr sparsame und wirtschaftliche Haushaltspolitik empfohlen, um den geplanten Jahresfehlbedarf 2025 nicht noch zusätzlich zu belasten.

Das Phänomen der massiv unerwarteten gesunkenen Gewerbesteuer ist nicht nur ein Problem in der Gemeinde. Im Mai 2025 erfolgte die regionale Steuerschätzung für die saarländischen Städte und Gemeinden. Für das Jahr 2025 geht die aktuelle Steuerschätzung von Steuereinnahmen für die saarländischen Städte und Gemeinden nach Abzug der Gewerbesteuerumlage von 1,311,45 Mrd. Euro aus. Im Oktober 2024 lag dieser Betrag noch bei 1,382,5 Mrd. Euro. Die erwarteten Steuereinnahmen liegen somit jetzt um - 71,1 Mio. Euro deutlich niedriger als in der vergangenen Oktober-Steuerschätzung. Die Einnahmeerwartung bei der Gewerbesteuer geht deutlich zurück. Nach der neuesten Steuerprognose werden hier jetzt im Jahr 2025 mit Einnahmen von lediglich 618,1 Mio. Euro gerechnet, im Jahr 2026 sind 651,2 Mio. Euro. Dies sind im Vergleich zur Oktoberschätzung 70,5 Mio. Euro im Jahr 2025 bzw. 77,1 Mio. Euro im Jahr 2026 weniger (angegeben hier die Bruttozahlen einschließlich der Gewerbesteuerumlage). Dies ist für das

Jahr 2025 ein Minus von 10,81 % und für das Jahr 2026 ein Minus von 11,81 %. Damit

brechen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer saarlandweit massiv ein.

Auch hier wird deutlich, dass die Kommunen dringend finanzielle Hilfen benötigen. Wir können somit davon ausgehen, dass eine wachstumsbedingte Steuermehreinnahme im kommenden Jahr nicht zu erwarten ist. Die kommunale Finanzkrise wird sich nicht lindern, folglich wird die Gemeinde Schiffweiler zum Sparen gezwungen sein, um die Ziele des Saarlandpaktes zu erreichen. Die Gewerbesteuer ist nämlich ein Bestandteil der Berechnungen zum Saarlandpakt.

Für die Einhaltung des Sanierungspfades im Rahmen des Saarlandpaktes werden die zahlungsbezogen Ein- uns Auszahlungen herangezogen. Daher wird auch der Bericht über den Haushaltsvollzug auf die aktuelle Finanzrechnung (mit Stand vom 13.08.2025) abgestellt.

Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) beläuft sich aktuell auf - 154.387,35 € (Plan - 3.082.463,00 €).

Von der Summe der veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 9) von 39,3 Mio. € sind aktuell 19,8 Mio. € realisiert, was einem Erfüllungsgrad von ca. 50,31 % entspricht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (veranschlagt netto (= abzgl. Gewerbesteuerumlage) 8,1 Mio. €) laufen die Grundsteuer B und Hundesteuer aktuell nach Plan. Die Gewerbesteuer verzeichnet einen extremen Einnahmeverlust. Bei der Abrechnung des zweiten Quartals des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer war gegenüber dem ersten Quartal ein starker Rückgang von 270 T€ zu verzeichnen. Die Entwicklung des dritten und vierten Quartals bleibt daher abzuwarten.

Die Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen des Landes sind wie geplant vereinnahmt worden.

Von der Summe der veranschlagten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) von 42,4 Mio. € sind aktuell 19,9 Mio. € finanzwirksam verausgabt, was einem Erfüllungsgrad von 47,02 % entspricht. Die beiden größten Ausgabepositionen des Gemeindehaushaltes die Kreisumlage mit 12,79 Mio. € und die Personal- und Versorgungsauszahlungen von 12,5 Mio. € verlaufen weitestgehend plankonform.

Der Haushaltsansatz des Personal- und Versorgungsaufwandes wird jedoch nicht erreicht. Dies hat mehrere Gründe: der Stellenplan nebst Haushalt wurde erst im 2. Quartal dieses Jahres genehmigt, die schwierige Lage bei den Stellenausschreibungen und den Stellenbesetzungen hat sich keineswegs entspannt - im Moment können sich die Bewerber die Kommunen mit freien Stellen aussuchen - zumal die Gemeinde Schiffweiler weiterhin durch vakante Stellen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb arg gebeutelt ist.

Schlussendlich wird das Jahresergebnis aber auch wieder abhängig von den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sein. Von den veranschlagten 11,5 Mio. € sind aktuell 3,6 Mio. € verausgabt.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Zeile 32) beläuft sich aktuell auf

507.255,47 € (fortgeschriebener Ansatz - 8.113.163,21 €).

Von den 7,67 Mio. € veranschlagten investiven Einzahlungen sind aktuell 1.108.743,29 € generiert.

Der aktuelle Stand der Umsetzung der investiven Maßnahmen ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Aktuell sind von 15,8 Mio. € Auszahlungsermächtigungen 601 T € zahlungswirksam verausgabt. Der aktuelle Stand der Maßnahme ist jeweils erläutert.

Diese sind jedoch gemäß § 19 Abs. 1 KommHVO als Ermächtigungsübertragung teilweise in die Folgejahre übertragbar, soweit die Finanzierung gewährleistet ist. Im Anhang des jeweiligen Jahresabschlusses sind diese jeweils ausgewiesen und werden maßnahmenbezogen erläutert.

Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Zeile 40) beläuft sich auf 4.932.311,06 €.

Er ergibt sich einer Aufnahme eines investiven Kredites von 5.890.000,00 € und aus 457.688,94 € Tilgungsauszahlungen zur Bedienung der bestehenden investiven Darlehensverträge, sowie aus der Auszahlung eines Liquiditätskredites in Höhe von 500 T€ an das Abwasserwerk.

Weitere investive Kreditmittel wurden bisher nicht aufgenommen. Hier bestehen noch Kreditermächtigungen in Höhe von 7,9 Mio. €. Überwiegend hängt die Aufnahme der Kreditmittel an dem Fortschritt der Baumaßnahmen. Die genehmigten investiven Kreditmittel werden, wenn sie nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen, ins Folgejahr übertragen.

Der Anfangsbestand (01.01.2025) an liquiden Mitteln belief sich auf 5.579.472,33 €. Die Änderung des Bestandes beträgt derzeit +5.259.629,46 €, so dass die Gemeinde aktuell noch über liquide Mittel i.H.v. 10.839.101,79 € verfügt.

Ohne weitere Wortmeldungen nimmt der Gemeinderat die Vorlage zur Kenntnis.

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Anfragen und Mitteilungen

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tablets für die Ortsratsmitglieder da sind; es folgt nun die weitere Abstimmung mit der Kreisstadt Neunkirchen. Danach kann die Ausgabe durch die IT erfolgen.

Weiterhin informiert der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand hinsichtlich NMOB-Rad. Eine Förderung der Abstellanlagen an öffentlichen Gebäuden sowie die Markierung der Radschutzstreifen wäre möglich, die Fördersumme sei aber in 2025 bereits für andere Zwecke geblockt. Für 2026 könne man aber einen Antrag stellen. Das Programm NMOB-Rad, über das die Förderung der Radabstellanlagen an Schulen, Kitas usw. möglich wäre, sei noch in der Abstimmung. Da aber die Gefahr bestehe, dass Haushaltsmittel zum Ende diesen Jahres verfallen, wird die Verwaltung nunmehr eine Ausschreibung für Radabstellanlagen durchführen und dem Rat anschließend einen Vergabevorschlag in Höhe der im Haushaltsplan vorgesehenen Eigenmittel vorlegen.

Bezüglich der Anfrage von Frau Schley nach dem Bau einer Kita in einer Nachbargemeinde bezüglich der Energiekosten und Contracting teilt der Vorsitzende mit, dass ohne genau zu wissen, welche TGA im Freibad zukünftig verbaut werde, man die Frage nicht beantworten könne. Er verweist auf das laufende Ausschreibungsverfahren. Die damals angesprochene DIN 276 dient der Ermittlung der Projektkosten sowie als Grundlage der Honorarabrechnung nach HOAI für Architekten und Ingenieure. Man werde den Hinweis aufnehmen und fragen, ob ein Contracting zur Verringerung der Kostengruppe 400 (also die Kostengruppe für Technische Anlagen des Bauwerkes) herangezogen werden kann.

Mitglied Zägel (SPD) spricht den Umbau der Kegelbahn in der Klinkenthalhalle an. Er fragt, ob die Nutzungsänderung bei der UBA beantragt sei. Würde diese nicht genehmigt, habe man ein Problem. Daher bringt er das Sportheim Buchenkopf wieder ins Spiel.

Der Vorsitzende informiert, dass die Umbaumaßnahmen bereits begonnen haben.

Mitglied Zägel (SPD) ergänzt, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass die UBA der Nutzungsänderung nicht zustimmen werde.

Der Vorsitzende sichert zu, dies zu prüfen.

Der historische Verein solle Kontakte mit dem Ministerium für Zuschüsse nutzen.

Mitglied Wiederhold (CDU) spricht das Dorffest Schiffweiler und den Busverkehr zwischen Stennweiler und Schiffweiler an. Es seien in der Zeit leider keine Busse von Stennweiler nach Schiffweiler gefahren.

Herr Beyer - Leiter des Ordnungsamtes - teilt mit, dass dies so mit der NVG nicht abgesprochen war. Man sei auch überrascht gewesen.

Mitglied Wiederhold (CDU) bittet darum, falls dies nächstes Jahr nochmal so sein sollte, die Information breiter zu streuen.

Mitglied Zimmer (SPD) teilt mit, dass ihm keine Probleme mit der UBA bzgl. der Nutzungsänderung der Kegelbahn bekannt seien. Er fragt nach den konkret umgesetzen Maßnahmen.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Decke entnommen wurde.

Mitglied Zimmer (SPD) möchte wissen, ob die Bahnen noch bestünden und man diese wieder nutzen könne, wenn man von der UBA keine positive Rückmeldung erhalte.

Der Vorsitzende antwortet, dass es den Wunsch gab, die Bahnen aufzugeben, da sie defekt waren.

Mitglied Dietz (SPD) fügt hinzu, dass eine noch bestehe; auf dieser habe er vor vier oder fünf Jahren noch gespielt; es sei jedoch ein hoher Invest für die Instandsetzung notwendig.

Mitglied Schley (SPD) spricht den § 49a KSVG und die darin enthaltene Beteiligung junger Menschen an. Sie fragt nach dem Sachstand der Anfang des Jahres angekündigten Satzung.

Frau Gimmler - Leiterin des Hauptamtes - antwortet, dass die Jugendpflegerin Frau Schmickler sich bereits Gedanken gemacht und einen Zeitplan erstellt habe. Die Satzung sei aber noch nicht erstellt.

Mitglied Schley (SPD) geht von der Beteiligung bei Thema Schwimmbad aus; dies sei seinerzeit Auskunft im Gemeinderat gewesen.

Der Vorsitzende antwortet, dass die gelebte Praxis zähle und nicht nur das was auf dem Papier stehe. Als Beispiel nennt er die Spielgeräte des Spielplatzes Buchenkopf. Schüler konnten sich aktiv an der Auswahl der Spielgeräte beteiligen.

Mitglied Jochum (CDU) lobt den Bürgermeister. Ihm sei es wichtiger zu handeln, die Gemeinde voranzubringen und sich um echte Probleme zu kümmern.

Die Sitzung wird bis um 19:05 Uhr unterbrochen.

Cedric Jochum

Jonas Herz

Vorsitzender

Protokollführer

René Trapp

Markus Weber

SPD

CDU