Am 26. November 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler aufgrund der Empfehlung des Werksausschusses vom 24. November 2025den Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler festgestellt. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:
Jahresabschluss zum 31.12.2024:
| Bilanzsumme: | 33.940.538,91 EUR |
| Summe der Erträge | 4.771.945,66 EUR |
| Summe der Aufwendungen | 5.166.680,78 EUR |
| Jahresverlust | 394.735,12 EUR |
Der Jahresverlust von 394.735,12 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und soll dem Verlustvortrag zugerechnet werden.
Die ATAX Treuhand GmbH erteilte und testierte mit Datum vom 21. August 2025den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An das Abwasserwerk der GemeindeSchiffweiler
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler,
Schiffweiler – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlichder Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nachunserer Beurteilung aufgrund der beider Prüfunggewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung erstarkendes i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß §322 Abs.3 Satz1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
St. Ingbert, den 21. August 2025
ATAX Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer
ppa. Manfred Müller, Wirtschaftsprüfer
Offenlegung
Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025 im Rathaus - Zimmer 308 - ausliegen.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
| Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |