Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Das Gewerbeamt der Gemeinde Schiffweiler weist daraufhin, dass ein vorübergehend ausgeübter Gaststättenbetrieb (=Ausgabe von Speisen und Getränken) bei Veranstaltungen wie beispiels-weise Vereinsturnieren, Karnevalsveranstaltungen, Vereinsfesten, Dorffesten, Weihnachtsmärkten, Tag der offenen Tür und dergleichen -egal ob es sich bei dem Betreiber/Veranstalter um einen Gewerbetreibenden, einen Verein oder eine Privatperson handelt- gem. §3 Abs.4 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen ist.
Den Antrag zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs finden Sie unter www.schiffweiler.de.
Sollten Sie für Ihre Veranstaltung das Aufstellen eines größeren (Fest)Zeltes planen, so ist von dem Veranstalter zusätzlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Neunkirchen die Abnahme zu beantragen.
Je nach Veranstaltungsort und -art ist seitens des Veranstalters ein Hallennutzungsvertrag abzuschließen und rechtzeitig eine Feuersicherheitswache zu beantragen.
Die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist gem. Nr. 385.2.1 des allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Saarlandes mit 35,00 € gebührenpflichtig.
Da die Prüfung der Anzeige einige Bearbeitungszeit erfordert und auch weitere Behörden von uns im Voraus über die bevorstehende(n) Veranstaltung(en) informiert werden müssen, ist eine rechtzeitige Abgabe der Anzeige(n) beim Gewerbeamt Schiffweiler zwingend erforderlich.
Wenn die Anzeige fehlerhaft, unvollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann der Gaststättenbetrieb untersagt werden (§4 Abs. 2 SGastG). Ebenso kann ein Verstoß gegen diese Vorschriften mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Bei Fragen zu Ihrer bevorstehenden Veranstaltung können Sie sich durch persönliche Vorsprache, telefonisch (06821-678-0) oder per E-Mail (gewerbeamt@schiffweiler.de) an die Mitarbeiter des Gewerbeamtes der Gemeinde Schiffweiler wenden. Diese werden Sie bei Ihrem Vorhaben gerne unterstützen.