Aufgrund § 10 der Satzung des Zweckverbandes Erlebnisort Reden in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.12.2021 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit -KGG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in Verbindung mit § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat die Verbandsversammlung am 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 464.500,00 € |
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| dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf | 629.869,00 € |
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| dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -165.369,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 308.700,00 € |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | 308.700,00 € |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
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| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
Es werden keine Kredite für Investitionen veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,- EURO.
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird auf 474.069,00 € festgesetzt.
Der Zweckverband erhebt Umlagen zur Deckung seines komplementären Finanzierungsbedarfs von seinen stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 13 der Verbandssatzung in Höhe von insgesamt 300.000 €.
Der Zweckverband hat gemäß § 8 der Satzung des Zweckverbandes eine Geschäftsstelle eingerichtet. Es gilt der von der Verbandsversammlung am 10.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Für die Abwicklung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Führung der Kassengeschäfte ist laut § 11 der Satzung des Zweckverbandes der Verbandsvorsteher verantwortlich. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch einen von der Verbandsversammlung zu bestellenden Abschlussprüfers.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Satzung nicht. Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme im Landratsamt Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Straße 36, Zimmer 310, an Werktagen, außer samstags zu den Besuchszeiten öffentlich aus.