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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereine können Zuschüsse beantragen

Ob Musik, Kultur, Jugendarbeit, Heimatpflege oder Sport - die Vereine sorgen mit ihrem Engagement für einen wichtigen Beitrag im öffentlichen Leben der Gemeinde Schiffweiler. Dies zu unterstützen ist dem Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler ein wichtiges Anliegen. Zu diesem Zweck wurden Mittel als freiwillige Leistungen im Haushalt eingestellt. Auch im kommenden Jahr sollen die Vereine in ihrer Arbeit mit einem Zuschuss unterstützt werden.

Anträge stellen können alle eingetragenen Vereine oder gemeinnützigen Institutionen. Interessenverbände wie Haus- und Grundbesitzervereine oder reine Fördervereine erhalten keinen Zuschuss. Vereine, die im Naturschutz tätig sind, können einen Zuschussantrag beim Bau- und Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Vereine erhalten für verschiedene Maßnahmen in der Jugendarbeit, der Brauchtumspflege oder im soziokulturellen Bereich einen Zuschuss. Gefördert werden im Wesentlichen Investitionen und Veranstaltungen. Förderungswürdig sind beispielsweise die Veranstaltungen der Vereine oder die Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen. Die Zuschussanträge müssen von den gesetzlichen Vertretern des jeweiligen Vereins unterschrieben sein. Der Hauptausschuss der Gemeinde wird dann über die Verteilung der Zuschüsse entscheiden.

Vereine, die einen Zuschuss beantragen möchten, können bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bei der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler einen Antrag stellen. Das Antragsformular wird als Download unter www.schiffweiler.de / Politik und Verwaltung / Satzungen und Formulare / „Fragebogen für die Gewährung von Zuschüssen zur Vereinsarbeit 2022“ bereitgestellt. Bei Fragen hilft Ihnen Frau Anika Engel unter Tel. 06821-67844 gerne weiter.