Am 27. November 2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler aufgrund der Empfehlung des Werksausschusses vom 25. November 2024 den Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler festgestellt. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:
Jahresabschluss zum 31.12.2023:
Bilanzsumme: — 32.715.192,81 EUR
Summe der Erträge — 4.112.263,45 EUR
Summe der Aufwendungen — 4.394.448,30 EUR
Jahresverlust — 282.184,85 EUR
Der Jahresverlust von 282.184,85 EUR soll aus dem Gewinnvortrag getilgt werden. Der Jahresverlust kann jedoch nicht mehr vollständig durch den Gewinnvortrag (250.851,33 €) getilgt werden. Der Restbetrag (31.333,52 €) ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die ATAX Treuhand GmbH erteilte und testierte mit Datum vom 31. Juli 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An das Abwasserwerk der Gemeinde Schiffweiler
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler,
Schiffweiler - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Offenlegung
Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 20.12.2024 im Rathaus - Zimmer 308 - ausliegen.
Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
Montag bis Donnerstag — 07:30 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch — 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag — 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag — 07:30 - 12:00 Uhr