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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Umtausch Führerscheine

Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass alle grauen bzw. rosafarbenen (Papier-)Führerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen.

Die Umtauschfristen für alle anderen Geburtsjahrgänge und Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Anlage 8e (zu §24a Absatz 2 Satz 1)

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

(Fundstelle: BGBI.I 2019, 222 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild (sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde). Die Gebühr für die Umstellung beträgt 28,30 Euro.

Die Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins können Sie mit dem nachstehenden Musterschreiben bei der Behörde beantragen, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich im Vorfeld unter www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.