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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 51/2024
Rathaus Aktuell
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Verkehrsregelungen zum Neujahrsschwimmen am 5. Januar 2025

Am Sonntag, den 5. Januar 2025, findet Heiligenwald das traditionelle Neujahrsschwimmen statt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs werden gemäß § 44 i. V. m. § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrspolizeiliche Anordnungen getroffen:

  • Sperrung der Weiherstraße:

    Die Zufahrt zur Weiherstraße wird in der Zeit von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Durchfahrt ist ausschließlich für Anlieger möglich.

  • Einschränkungen am Itzenplitzer Weiher und Parkplatz:

    Die Zufahrt zum Parkplatz unmittelbar am Itzenplitzer Weiher sowie zum Bereich hinter dem Gelände des ehemals Toyota Scheidt wird ebenfalls gesperrt.

  • Alternative Parkmöglichkeiten:

    Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten im Gewerbegebiet Klinkenthal zu nutzen.

  • Anpassungen an der Itzenplitzstraße:

    • Das rechte Halteverbot in der Itzenplitzstraße wird bis zum Kreuzungsbereich Am Sachsenkreuz vorübergehend aufgehoben.

Die Gemeinde Schiffweiler bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher des Neujahrsschwimmens um Verständnis und Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.