Am Sonntag, den 5. Januar 2025, findet Heiligenwald das traditionelle Neujahrsschwimmen statt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs werden gemäß § 44 i. V. m. § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrspolizeiliche Anordnungen getroffen:
Sperrung der Weiherstraße:
Die Zufahrt zur Weiherstraße wird in der Zeit von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Durchfahrt ist ausschließlich für Anlieger möglich.
Einschränkungen am Itzenplitzer Weiher und Parkplatz:
Die Zufahrt zum Parkplatz unmittelbar am Itzenplitzer Weiher sowie zum Bereich hinter dem Gelände des ehemals Toyota Scheidt wird ebenfalls gesperrt.
Alternative Parkmöglichkeiten:
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten im Gewerbegebiet Klinkenthal zu nutzen.
Anpassungen an der Itzenplitzstraße:
Die Gemeinde Schiffweiler bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher des Neujahrsschwimmens um Verständnis und Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.