| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 29.10.2025 |
| Sitzungsnummer: | GR/018/2025 |
| Beginn: | 17:30 Uhr |
| Ende | 20:11 Uhr |
| Ort: | Ratssaal, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler |
Anwesend:
Vorsitzende/r
Herr Cedric Jochum
Mitglieder SPD-Fraktion
Frau Christina Baltes
Herr Dominik Dietz
Frau Priska Gassert
Herr Horst Krummenauer
Herr Mathias Mauermann
Herr Philipp Nehren
Frau Michaela Schley
Herr René Trapp
Frau Selina Trapp
Frau Teresa Wiltz ab 17:38 Uhr
Herr Detlev Zägel
Herr Patrick Zimmer
Mitglieder AfD Fraktion
Herr Wolfgang Brendel
Herr Rafael Pidanset
Frau Sorina Pidanset
Herr Timo Zeyer
Mitglieder CDU-Fraktion
Frau Ute Beck
Frau Kim Bido
Herr Jonas Franzmann
Herr Mathias Jochum
Herr Hans-Werner Pesi
Herr Nils Colin Schuh ab 17:38 Uhr
Herr Andy René Strassel
Frau Susanne Tornes
Herr Reinhard Wagner
Herr Markus Weber
Herr Tobias Wiederhold
Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS
Herr Peter Holzer
Herr Arnold Ilgemann
vom Personalrat
Herr Dominik Schnur
von der Verwaltung
Herr Hans-Joachim Beyer
Frau Anna Bick
Herr Sebastian Diener
Frau Anika Engel
Herr Christian Geßner
Frau Jutta Gimmler
Herr Matthias König
Schriftführer
Herr Jonas Herz
Gäste
Firma Saarbrücker Zeitung
Abwesend:
Mitglieder SPD-Fraktion
Herr Holger Maroldt – entschuldigt
Mitglieder CDU-Fraktion
Frau Sabrina Zewe – entschuldigt
Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS
Herr Michael Bost – entschuldigt
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende teilt mit, dass TOP 10 „Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschafsplan des EVS 2026“ von der Tagesordnung genommen werden solle und in die nächste Sitzung des Gemeinderates verschoben werde, da hier noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe.
Weiterhin müsse TOP 17 „Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung eines Energiemanagementbeauftragten bzw. Energiewendemanagers“ von der Tagesordnung genommen werden und in die nächste Sitzung des Gemeinderates verschoben werden, da das Vorstellungsgespräch krankheitsbedingt nicht stattgefunden habe.
Ebenfalls informiert der Vorsitzende, dass die Tagesordnung um den Punkt „Notmaßnahme Kanal Im Ruckert“ erweitert werden müsse. Hierbei handele es sich um überplanmäßige Ausgaben. Der TOP solle nach dem Punkt „Notmaßnahme Tannenweg“ als neuer TOP 21 eingefügt werden.
Seitens der Mitglieder gibt es keine Einwände gegen die o.g. Änderung der Tagesordnung, so dass über nachfolgende Punkte zu beraten ist:
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Annahme der Niederschrift GR/015/2025 vom 30.07.2025 im öffentlichen Sitzungsteil |
| 3. | Der Bürgermeister informiert |
| 4. | Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion auf Verlängerung der Bürgerspechstunde Vorlage: AN/038/2025 |
| 5. | Antrag der CDU Fraktion zur dauerhaften Beflaggung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Plätzen mit der Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) und der Europaflagge (blauer Hintergrund mit zwölf goldenen Sternen Vorlage: BV/285/2025 |
| 6. | 4. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schiffweiler Vorlage: BV/271/2025 |
| 7. | Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schiffweiler Vorlage: BV/144/2025/2 |
| 8. | Optimierung der Planung zur Sanierung und Neugestaltung Freibad Landsweiler-Reden Vorlage: BV/284/2025 |
| 9. | Machbarkeitsstudie Freibad Landsweiler-Reden - Teil 1 Analyse und konzeptionelle Vorüberlegungen Vorlage: BV/276/2025 |
| 10. | Öffentliche Bekanntmachung über die Veräußerung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern im OT Landsweiler-Reden Vorlage: BV/270/2025 |
| 11. | Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Live-Streams Vorlage: BV/264/2025 |
| 12. | Anfragen und Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
zu 1 | Einwohnerfragestunde |
Sachverhalt:
Frau Senz spricht die kürzlich abgegebene Unterschriftenliste an. Sie möchte wissen, ob bei der jetzigen Neuplanung die Wünsche der Bürger (z.B. Einschwimmkanal) berücksichtigt werden.
Der Vorsitzende antwortet, dass er unter TOP 3 „ Der Bürgermeister informiert“ hierzu etwas sagen werde. Weiterhin teilt er mit, dass Herr Hüsing heute anwesend ist und die Neuplanung vorstellen werde. Ebenfalls informiert er darüber, dass er mit einigen jungen Menschen über die Thematik gesprochen habe und eine Aussprache mit dem JUZ-Beirat geplant sei. Letzten Endes liege es jedoch an den gewählten Volksvertretern im Gemeinderat darüber zu entscheiden.
Frau Schmidt fragt an, welche Möglichkeiten es gebe um das Parken im Kreuzungsbereich enger Straßen zu vermeiden. Aktuell würden beispielsweise im Bereich der Kreuzung Kirchenstraße-Braungasse immer wieder PKWs im Kreuzungsbereich parken, sodass etwa die Müllabfuhr nicht durchkomme. Trotz den Regelungen der StVO würde hier direkt in der Einmündung geparkt.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die StVO generell Gültigkeit hat und verweist an Herrn Beyer – Leiter des Ordnungsamtes. Dieser teilt mit, dass man sich die Sache vor Ort anschauen werde.
zu 2 | Annahme der Niederschrift GR/015/2025 vom 30.07.2025 im öffentlichen Sitzungsteil |
Beschluss:
Einstimmig, bei drei Enthaltungen wegen Nichtteilnahme, genehmigt der Gemeinderat die Niederschrift GR/015/2025 vom 30.07.2025 in Bezug auf den öffentlichen Sitzungsteil.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 9 SPD |
| 10 CDU |
| 3 AfD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Nein: | 0 |
| Enthaltung: | 2 SPD |
| 1 AfD |
zu 3 | Der Bürgermeister informiert |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informiert, dass es bei der Renaturierung des Klinkenbaches arge Probleme gebe. Von den zwei Zeit-Slots der RAG habe man lediglich einen nutzen können, da der zweite Slot kurzfristig von der RAG abgesagt wurde. Um das Restwasser abzupumpen benötige man viel Zeit, die RAG stelle jedoch immer nur kurze Zeiträume zur Verfügung, was die Bauausführung unmöglich mache. Das Wasser müsse jeden Tag neu abgepumpt werden, weswegen es keinen Baufortschritt gebe. Den zweiten Zeit-Slot habe die RAG wie bereits vorab erwähnt nicht eingehalten. Die Baustelle ruhe daher solange, bis die Wasserförderung der Grube Reden für eine längere Zeit oder dauerhaft eingestellt werde. Die eigens dafür angeschafften U-Profile können daher aktuell nicht genutzt bzw. eingebracht werden. Ein Versetzen kostet die Gemeinde einen 5-stelligen Betrag.
Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass an der Baustelle Sportplatz Mühlbach zwar viele Geräte, aber nur wenige Menschen zu Gange wären. Es handele sich bei der ausführenden Firma um einen Ein-Mann-Betrieb. Bei einem Termin habe der ausführende Bauunternehmer zugesichert nun fortwährend weiterzuarbeiten.
Ebenso teilt der Vorsitzende mit, dass der sechste Bauabschnitt der Hauptstraße fast fertig sei. Die Straße solle nächste Woche Dienstag freigegeben werden.
Auch informiert der Vorsitzende, dass eine Firma auf dem ehemaligen Gelände des Nah & Gut Marktes Seniorenwohnungen ermöglichen wird.
Der Vorsitzende informiert weiterhin, dass die Allgemeinverfügung vom Ministerium zur Bekämpfung der Vogelgrippe veröffentlicht sei; daher habe die Rassegeflügelausstellung abgesagt werden müssen.
Der Vorsitzende informiert, dass er aufgrund der Anfragen der Ortsräte Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation gegenüber dem LfS und dem Landkreis Neunkirchen geäußert habe und diesbezüglich auch ein Anschreiben verfasst habe. Auch habe er das Thema „Umgestaltung der Ortseingänge“ ins Spiel gebracht. Er teilt mit, dass die Auswertung der sog. Black-Box ergeben habe, dass am Orteingang Schiffweiler aus Wiebelskirchen kommend die Höchstgeschwindigkeit bei 160 km/h liege; am Ortsausgang an gleicher Stelle sogar 173 km/h. Er sei zuversichtlich, dass man notfalls über Ortsratsbeschlüsse politischen Druck ausüben könne.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Seniorennachmittage stattgefunden haben. Es gab von allen positive Resonanz; die Nachmittage wären sehr kurzweilig gewesen.
Ebenfalls habe der Ehrungsabend der Feuerwehr mit über 50 Ehrungen und Beförderungen stattgefunden.
Auch habe der Hobbykünstler-Ausstellung in der Klinkenthalhalle mit mehr als 50 Ausstellern stattgefunden.
Der Vorsitzende informiert weiterhin über die Unterschriftenaktion hinsichtlich Freibad; es seien bei der Verwaltung insgesamt mehr als 1.000 Unterschriften abgegeben worden. Diese seien gemeinsam vom Bürgerbüro und Frau Gimmler überprüft worden. Es gebe allerdings verschiedene Dinge zu bemängeln: Erstens sei nicht klar gestellt, was überhaupt abgefragt wurde; es mangelt an einem konkreten Begehren. Zweitens kämen viele der Unterschriften von Personen mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Schiffweiler, insbesondere bei den online gesammelten Unterschriften. Auch seien viele der Adressen unvollständig angegeben, ohne Postleitzahl oder ohne Straße. Drittens haben bei den vorliegenden Unterschriften unter anderem auch Vierjährige unterschrieben. Summasummarum blieben also noch 360 verwertbare Unterschriften übrig. Weiterhin habe die Petition, als was man die Aktion wohlwollend ansehen könne, die Zwei-Monats-Frist versäumt, wenn sich diese gegen den vom Gemeinderat gefassten Beschluss richte. Üblich wären außerdem als Rückmeldefrist beispielsweise bei Landtagspetitionen 6 Wochen, er habe innerhalb von 14 Tagen also eine sehr schnelle Rückmeldung gegeben. Es mangele an vielen Dingen; auch daran, dass überhaupt keine konkrete Ja- oder Nein-Frage gestellt wurde. Gewisse Punkte in der Petition seien einfach faktisch falsch. Es sei etwa nie gesagt worden, dass alle Bäume wegkämen. Bei der Planung handele es sich um einen dynamischen Prozess. Weiterhin bemängelt er den Umgang mit ihm persönlich und die Unterstellung mangelnder Transparenz, während neben persönlichen Gesprächen mit ihm hier im Gemeinderat monatlich ein Bericht abgeben werde. Man sei insgesamt noch in der Findungsphase. Dabei mache sich der Gemeinderat seriöse Gedanken zu der gesamten Thematik. Den Auftritt der IG Volksbad finde er eine Unverschämtheit.
Mitglied Jochum (CDU) bringt nochmals das Thema Transparenz ins Spiel. Daher stellt er einen Antrag zur Geschäftsordnung: Frau Senz solle auch außerhalb der Einwohnerfragestunde – hier bei TOP 3 – etwas sagen dürfen, insbesondere um der Unterstellung mangelnder Transparenz entgegen zu wirken. Eine inhaltliche Diskussion sei seit Monaten im Gemeinderat nicht möglich, da der Vertreter der Freibad-Fraktion nicht anwesend sei. Sich nur online zu äußern und anstatt im Gemeinderat, in den man explizit gewählt wurde, in die Diskussion zu gehen finde er schwierig. Daher stellt er den Antrag, dass die IG Freibad hier ein Rederecht eingeräumt bekomme.
Beschluss:
Einstimmig beschließt der Gemeinderat der IG Freibad für diesen TOP ein Rederecht einzuräumen.
Frau Senz stellt klar, dass sie zwar hier am meisten rede, aber nicht allein für die IG Freibad verantwortlich sei. Es wurden Unterschriftenlisten ausgelegt und eine Online-Petition gestartet. Bei dieser müsse man sich mit einer Mailadresse beteiligen; sie sehe kein Geburtsdatum und keinen Wohnort. Ein Polizist habe ihr bestätigt, dass über die IP-Adresse automatisch der Wohnort generiert werde. Sie wolle die Gemeinde nicht schädigen, sondern das Interesse der Bürger vertreten. Sie selbst habe davon kein Gewinn, sondern nur Stress.
Sie wolle sich für die Allgemeinheit und insbesondere für ältere Bürger einsetzen und ihre Aktionen seien nur gut gemeint. Sie wolle die Transparenz nicht nur im Gemeindeblatt sondern überall.
Der Vorsitzende erwidert, dass insbesondere die Online-Petition handwerklich nicht gut gemacht sei. Diese sei mit „gegen den Umbau des Freibades“ überschrieben und es können sich Menschen aus aller Welt beteiligen. Sollte man sich gegen den Umbau des Freibades entscheiden, gingen der Gemeinde Fördergelder verloren. Seit Oktober 2020 habe es mehrere Planungsentwürfe gegeben, dabei wurden verschiedene Varianten vorgestellt. Man sollte der ganzen Sache doch eine Chance geben, anstatt sich gegen alle Bemühungen zu wehren. Zum Thema Einschwimmkanal merkt der Vorsitzende noch an, dass dieser nicht barrierefrei sei.
Mitglied Wagner (CDU) macht klar, dass Transparenz gegeben sei.
Mitglied Mauermann (SPD) teilt mit, dass er Herrn Jochum nur zustimmen könne. In der letzten Legislaturperiode habe Herr Bost die Ratsmitglieder als „Vollidioten, die zurücktreten müssen“ bezeichnet und sich bisher noch nicht entschuldigt. Zum Thema mangelnde Transparenz führt er aus, dass es hier Aussagen gebe, wie er habe noch nie in einem Pool gesessen. Die Kommentare von ihm und Herrn Schuh zum Thema Freibad seien gelöscht werden, auch wurde er von der Freundesliste des Freibades entfernt. Diese Unterstellungen und Vorgehensweisen empfinde er als eine Unverschämtheit gegenüber den Ratsmitgliedern. Dabei seien die Unterhaltungen zwischen ihm und Bürgern bei der Kundgebung der IG Freibad sehr konstruktiv gewesen, als er die Pläne erläutert habe. Es sei klar geworden, dass man den Veränderungen positiv gegenüber stehe und nicht alle Freibadgegner seien. Herr Bost dabei in einem Interview auf die Frage, ob er denn im Gemeinderat jemals zu der Thematik etwas gesagt habe, einfach nur mit „Nö!“ geantwortet und dies damit begründet, dass nicht die Mehrheit im Rat seiner Meinung sei. Er finde die derzeitige Verhaltensweise nicht mehr anständig; man müsse wieder auf eine diskutable und sachliche Ebene zurückfinden. Zu der Thematik, dass ein Schwimmbad auch mal 14-Tage zu sein könnte, führt er aus, dass Herr Hüssing gesagt habe, dass dies faktisch noch nie vorgekommen sei. Dennoch mache die IG Freibad mit solchen Fake-News Werbung gegen den geplanten Neubau. Er finde dies einen seltsamen Diskussionsansatz. Er macht nochmals deutlich, dass man auf eine anständige Diskussionsebene zurückkommen müsse und man aufhören müsse die Mitglieder des Gemeinderates zu verunglimpfen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Kundgebung im Freibad auch als Veranstaltung hätte genehmigt werden müssen, was sie jedoch nicht war.
Mitglied Jochum (CDU) ist der Ansicht, dass Herr Mauermann faktisch mehr als Recht habe.
Auf der derzeitigen Ebene sei es nicht möglich zu diskutieren. Das, was hier aktuell laufe, schade nur der Demokratie. Man solle sich doch einmal fragen, ob das wirklich der richtige Weg sei. Die Masse an Bürgern, für die Frau Sens eintrete, könne er jeden Monat an der Zahl der interessierten Bürger im Gemeinderat erkennen.
Der Vorsitzende beendet die Diskussionen zum Thema Freibad und führt weiter aus.
Morgen finde die Vorstellung der neuen Heimatblätter statt.
Am 07.11. finde der Sankt-Martins-Umzug in Stennweiler, am 08.11. in Schiffweiler, am 10.11. in Landsweiler und am 11.11. in Heiligenwald statt.
Auch finde am 06.11.2025 der zweite Unternehmerabend statt.
Am 08.11. finde eine Feier anlässlich des Jubiläums der Städtepartnerschaft mit der Partnergemeinde Petangé statt.
Abschließend weist er noch auf die Sessionseröffnung am 15.11. sowie den Volktrauertag am 16.11. hin.
zu 4 | Antrag der AfD Gemeinderatsfraktion auf Verlängerung der Bürgerspechstunde Vorlage: AN/038/2025 |
Antragstext:
Die Gemeinderatsfraktion der AfD beantragt mit Schreiben vom 21. September, den Tagesordnungspunkt
Verlängerung der Bürgerfragestunde auf maximal 1 Stunde
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er davon ausgehe, dass sich der Antrag auf die Einwohnerfragestunde beziehe.
Mitglied R. Pidanset (AfD) erläutert den Antrag. Er fügt hinzu, dass man der Verlegung der Einwohnerfragestunde ans Ende des öffentlichen Teiles zuletzt aus verschiedenen Gründen nicht zugestimmt habe.
Mitglied Mauermann (SPD) teilt mit, dass man sich bereits in zwei bis drei Fraktionsvorsitzenden-Runden über das Thema unterhalten habe. Zuletzt gab es einen ähnlichen Antrag, welcher abgelehnt wurde. Man befinde sich derzeit in einer Geschäftsordnungsdebatte, die in 14 Tagen fortgeführt werde. Daher werde die SPD den Antrag aktuell ablehnen.
Mitglied Jochum (CDU) informiert, dass es vor rund 2 Monaten einen inhaltlich gleichen Antrag gegeben habe. Aktuell werde man den Antrag ablehnen und die Ideen in die Diskussion zur Geschäftsordnung mit aufnehmen.
Beschluss:
Mehrheitlich, bei 4 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen, lehnt der Gemeinderat den Antrag der AfD auf Verlängerung der Bürgerfragestunde auf maximal 1 Stunde ab.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 4 AfD |
| Nein: | 12 SPD |
| 11 CDU |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Enthaltung: | 0 |
zu 5 | Antrag der CDU Fraktion zur dauerhaften Beflaggung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Plätzen mit der Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) und der Europaflagge (blauer Hintergrund mit zwölf goldenen Sternen Vorlage: BV/285/2025 |
Sachverhalt:
Die CDU Gemeinderatsfraktion beantragt mit Schreiben vom 23. Oktober 2025 folgenden Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU Fraktion an den Gemeinderat Schiffweiler zur dauerhaften Beflaggung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Plätzen mit der Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) und der Europaflagge (blauer Hintergrund mit zwölf goldenen Sternen).
Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.
Mitglied Jochum (CDU) möchte zu Beginn darauf hinweisen, dass es bei diesem Antrag nicht darum gehe, was aktuell im Landtag diskutiert werde. Er verweist auf eine entsprechende Bundestagsdebatte. In den letzten Jahren seien die Diskussionen um das Thema Treue zur Flagge mehr geworden. Im Sinne einer gut gelingenden Integration sei die Flagge ein wahrnehmbares Zeichen für die in diesem Land gelebten Werte. Daher solle neben der Deutschlandflagge auch die Europaflagge gehisst werden. Darüber, wo die Flaggen gehisst werden sollen, könne man gerne in den Dialog treten, auch wenn man im Antrag zunächst die „Maximalforderung“ zur Diskussion gestellt habe. Die Flagge soll dabei symbolisch für die Werte Einigkeit, Recht und Freiheit sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen.
Mitglied Mauermann (SPD) teilt mit, dass es mehrere Gründe gebe, warum die SPD dem Antrag nicht zustimmen werde. Zum einen finde die Beflaggung in regelmäßigen Rhythmen statt und sei somit ein Alleinstellungsmerkmal an denkwürdigen Tagen. Es diene der Erinnerungs- und Mahnkultur. Außerdem sei die Beflaggung über bundes- und landeshoheitliche Verordnungen geregelt. Er kritisiert weiterhin, dass die Landesflagge des Saarlandes in der Auflistung fehle. Es handele sich hierbei um eine Auftragsangelegenheit über die der Gemeinderat nicht beschließen könne. Die Beflaggung sei im Saarländischen Hoheitszeichengesetz geregelt. Er hätte es gerne vermieden, aber: Derzeit gibt es den Antrag 171811 der AfD-Fraktion im Landtag, welcher sich ebenfalls mit der Thematik der Beflaggung befasse. Merkwürdig sei auch, dass ausgerechnet die CDU nach einer Rede von Sebastian Schorr den Antrag im Landtag abgelehnt habe. Diese Angelegenheit sei bei
Weitem nicht das dringendste Thema in Schiffweiler.
Mitglied Baltes (SPD) teilt mit, dass auch sie verwundert sei. Man habe im Landtag bereits zweimal über diese Thematik wegen dem AfD-Antrag diskutiert. Jetzt stelle die CDU hier einen ähnlichen Antrag, obwohl dieser im Landtag mit den Stimmen der CDU abgelehnt wurde. Sie sei für ein klares Bekenntnis zur Demokratie; diese sei bereits im Grundgesetz niedergeschrieben. Der Antrag hier sei reiner Populismus. Man müsse sich die Frage stellen, ob die CDU nicht die Farbe oder die Partei gewechselt habe.
Mitglied Ilgemann (Grüne) gibt zu, ratlos gewesen zu sein, als er den Antrag gelesen habe.
Man habe andere Probleme zu lösen wie Integration und Kampf gegen Rassismus. Er fragt sich wie die Dauerbeflaggung dabei helfen könne. Er sei dafür demokratische Prozesse voranzutreiben. Mit einer Dauerbeflaggung habe er zwar kein Problem, er hege jedoch die Vermutung, dass man sich über einen AfD-Antrag an die AfD-Wähler ranwanzen wolle. Man solle thematisch arbeiten und nicht mit Symbolismus.
Mitglied Jochum (CDU), teilt mit, dass auf die SPD und die reflexartige Reaktion Verlass sei.
Man habe sich wiederholt nicht mit der Thematik auseinandergesetzt, sondern sich von seiner Ideologie leiten lassen. Man habe nicht das Parteibuch gewechselt und distanziere sich auch klar von dem Antrag der AfD. Er zitiert eine Überschrift eines Artikels der FAZ: „Die Fahne sollte an man nicht der AfD überlassen“. Bei der FAZ handele es sich sicherlich nicht um eine rechte Zeitung. Man könne Patriotismus sowohl negativ als auch positiv betreiben.
Patriotismus bedeute für ihn, dass es ein Volk gebe und alle miteinander in einem Land leben. Die SPD habe eben indirekt die eigene Partei angegangen. Am 25.06.2025 habe die SPD fast wortgleich in der Stadt Halle an der Saale einen ähnlichen Antrag zum Thema Beflaggung gestellt. Er habe aus diesem Antrag nahezu alle Sätze übernommen. Daher müsse man sich daher nach den Ausführungen der SPD fragen, ob die SPD in Halle auch „die Farbe gewechselt habe“. Ebenfalls sei ein Antrag im Kreistag Harz auf Beflaggung zusammen von SPD und Grünen gestellt worden. Man habe diesen nun seitens der SPD noch um die Europaflagge erweitert. Bei Google könne er stundenlang positive Kommentare zur vorgelegten Thematik seitens der SPD vorlesen. So schlimm wie die SPD dies hier darstelle, könne der Antrag also demnach nicht sein, wenn dieser auch in anderen Kommunen, insbesondere von der SPD gestellt wurde. Im Sinne der politischen Bildung sei dieser Antrag außerdem sinnvoll. Abschließend bedankt er sich bei der SPD für die reflexartige Situation mit der er gerechnet habe.
Mitglied Wagner (CDU) verweist auf das Sommermärchen 2006. Damals sei ganz Deutschland mit der Deutschland-Flagge am Auto rumgefahren. Er stellt die Frage, wer hier im Fehler sei; Die CDU oder diejenigen, die daraus einen Vorwurf machen.
Mitglied Mauermann (SPD) wollte bewusst auf keine Ideologie hinaus. Er macht nochmals deutlich, dass es sich bei dem Hissen Flagge um ein Alleinstellungsmerkmal handele, die Landesflagge in dem Antrag keine Berücksichtigung finde und es sich zudem um keine Selbstverwaltungsangelegenheit handele. Außerdem ändere es weder etwas an der Situation noch an den Problemen. Daher werde die SPD den Antrag ablehnen.
Mitglied Baltes (SPD) ergänzt, dass laut dem Antrag das Nationalbewusstsein an den Schulen gestärkt werden solle. Man müsse sich fragen, ob unsere Schüler und Jugendlichen das nötig haben.
Mitglied Jochum (CDU) merkt an, dass er den Begriff „national“ nicht gewählt habe. Ihm ginge es um die Kommunikation von Werten, da gewisse Werte nicht mehr vermittelt werden. Dabei ist er durchaus der Meinung, dass dies notwendig ist.
Mitglied Schuh (CDU) verdeutlicht die Rechtslage. In § 2 der SHzVO seien gewisse Tage geregelt an denen eine Pflicht zur Beflaggung bestehe. Dies könne durch § 3 SHzVO ergänzt werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass man nicht an den anderen Tagen auch flaggen dürfe. Im Rahmen der Selbstveraltungsangelegenheiten sei man hier in der Gestaltung frei. Die Verordnung regele nur, wann Pflicht bestehe. Außerdem habe die SPD nach dem zweiten Weltkrieg die Flagge Schwarz-Rot-Gold als Abgrenzung zur Reichsflagge ausgewählt. Diese stehe symbolisch für die Werte in Deutschland.
Mitglied R. Pidanset (AfD) sieht das Ganze gelassen. Die Flagge stehe ganz klar für Demokratie und für den Zusammenhalt des Landes, das schon einmal getrennt war. Er gibt Herrn Schuh in seinen Ausführungen Recht. Jede Fraktion hätte zudem den Antrag auf Beflaggung stellen können. Die Flagge selbst komme von den Sozialdemokraten und man solle sich im Sinne des Zusammenhalts hinter die Flagge stellen.
Mitglied Ilgemann (Grüne) ergänzt, dass bei AfD-Veranstaltungen auch durchaus die Reichsflagge geschwenkt werde. In den sozialen Medien seien zudem regelmäßig undemokratische Kommentare zu lesen. Er möchte der CDU verdeutlichen, dass keiner hier die Bundesflagge angegriffen habe. Er selbst stehe auch hinter der Flagge und möchte hier auch keinen belehren. Allerdings denke er, dass man sich hier dadurch, dass die CDU nach dem Antrag der AfD im Landtag nachgezogen habe, als die „Super-Patrioten“ darstellen möchte. Er sei mit der aktuellen Regelung zufrieden. Er frage sich, ob man – auch mit Blick auf die aktuellen Äußerungen des Bundeskanzlers – den Nationalismus wieder einführen wolle. Der Antrag nutze aus seiner Sicht den Feinden der Demokratie.
Mitglied Jochum (CDU) stellt klar, dass sich der Antrag der CDU von dem Antrag der AfD im Landtag deutlich unterscheide und er sich frage auf welchen Antrag sich Herr Ilgemann nun beziehe. Bei dem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag handele es sich lediglich um einen 3- Zeiler, der sich zudem mit der Änderung eines Gesetzesentwurfes befasse. Es sei also nicht, wie unterstellt, der gleiche Antrag, den die AfD eingebracht habe.
Mitglied R. Pidanset (AfD) stellt klar, dass es bei jeder Partei irgendwelche Verrückten gibt.
Auch bei den Grünen seien einige „Deppen“ dabei.
Mitglied Schley (SPD) teilt mit, dass sich auch die SPD vorbereitet habe. Sie habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Innenministerium telefoniert. Es handele sich hierbei nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern um eine Auftragsangelegenheit. Es gebe keine rechtliche Grundlage für den Gemeinderat über die dauerhafte Beflaggung zu beschließen. Die Erinnerungs- und Mahnkultur durch die Beflaggungstage würden so ins Leere laufen. Es gebe keinen Spielraum für eine ergänzende Beflaggung, da diese gesetzlich klar geregelt sei. Man müsse zuerst die Zuständigkeiten klären.Mitglied Franzmann (CDU) bittet um eine schriftliche Stellungnahme des Sachbearbeiters.
Mitglied Wagner (CDU) stellt die Frage, ob es hier noch um die Fahne oder eher um politische Scharmützel gehe. Er könne die momentane Diskussion nicht mehr verstehen.
Mitglied Schuh (CDU) ist von den Ausführungen des Sachbearbeiters beim Innenministerium überrascht. Es handele sich hierbei um Ausführungen zur Zweckmäßigkeit. Bei einer Überprüfung von Beschlüssen des Gemeinderates durch das Innenministerium dürfe jedoch nicht die Zweckmäßigkeit sondern nur die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Diese sei hier jedoch gar nicht in Frage gestellt. Der Erlass regele wie vorab erläutert nur die Pflichten.
Zum Hissen der LGBTQ-Flagge gebe es auch keine Bestimmungen und dennoch habe man diese gehisst. Wenn sich das Innenministerium im Nachgang beschweren wolle, dann solle es das bitte tun.
Beschluss:
Mehrheitlich, bei 15 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen, beschließt der Gemeinderat dem Antrag der CDU-Fraktion zur dauerhaften Beflaggung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Plätzen mit der Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) und der Europaflagge (blauer Hintergrund mit zwölf goldenen Sternen), zuzustimmen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 11 CDU |
| 4 AfD |
| Nein: | 12 SPD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Enthaltung: | 0 |
| zu 6 | 4. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schiffweiler Vorlage: BV/271/2025 |
Sachverhalt:
1. Problem und Zielbeschreibung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler hat nach umfangreichen und intensiven Beratungen im Bau- und Planungsausschuss und den vier Ortsräten in seiner Sitzung am 30.03.2016 die 3. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schiffweiler beschlossen.
Die Änderungssatzung ist am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde zum 02.04.2016 in Kraft getreten.
Seit 2016 haben sich einige Änderungen ergeben, die nunmehr in die Satzung eingepflegt werden müssen.
2. Lösungsvorschlag und Alternativen:
Durch die Verwaltung wurde in Abstimmung u. a. mit der Innung der Steinmetze eine überarbeitete Fassung der Satzung vorbereitet.
Die Änderungen wurden u. a. aufgrund der neuen Grabarten, dem Sternengarten, den „Baumfamiliengräbern“ und den Urnenfamilienwiesengräbern, nötig. Neu hinzugekommen ist auch ein Paragraf zu den Nutzungsrechten, da dieser Punkt in der Vergangenheit zu Diskussionen führte. Außerdem gab es Unschärfen bei den Begriffen Ruhe- und Nutzungszeit und natürlich wurden auch kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Neu sind außerdem zwei Anhänge, die auf der „Technischen Anleitung Grabmal (TA-Grabmal)“ basieren und die von der Innung der Steinmetze empfohlen wurden.
Entfallene Formulierungen / Passagen sind im Text durchgestrichen dargestellt; neue Punkte oder Ergänzungen in roter Schrift. Die gelb markierten Daten können erst im Nachgang ergänzt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
Aus der Friedhofssatzung direkt ergeben sich keine finanziellen Folgen. Die Beschlussfassung zur Friedhofsgebührensatzung, auf die in der Friedhofssatzung verwiesen wird, erfolgt mit separater Beschlussvorlage.
4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:
Keine.
Der Vorsitzende erläutert kurz, dass die vorliegende Änderung der Satzung von den Ortsräten sowie dem Bau- und Planungsausschuss empfohlen wurde. Im Anschluss an die heutige Beschlussfassung muss dann noch die Genehmigung seitens des Ministeriums erfolgen.
Seitens der Mitglieder gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die 4. Änderung der Friedhofssatzung.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 12 SPD |
| 11 CDU |
| 4 AfD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Nein: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
zu 7 | Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schiffweiler Vorlage: BV/144/2025/2 |
Sach- und Rechtslage:
1. Problem und Zielbeschreibung:
Dem Gemeinderat sowie in der Vorberatung im Hauptausschuss und zur Anhörung in den Ortsräten wurde die 4. Änderung der Friedhofssatzung vorgestellt.
Die Satzungsänderung 2025 beinhaltet folgende Schwerpunkte:
| - | die Änderung der nutzungsrechtlichen Vorschriften der Satzung |
| - | die Erweiterung der Arten der Grabstätten um Sternengräber |
| - | das Angebot von Baumgrabstellen mit max. 2 Urnen auf den Friedhöfen in Heiligenwald und Schiffweiler belegen zu können |
| - | inkl. begriffliche und sonstige Neuanpassungen in der Satzung |
Neben diesen Änderungen sowie die Einführung der neuen Bestattungsformen wurde die letzte Gebührenkalkulation 2014 vorgenommen. Folglich ist daher eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren und somit eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung unumgänglich.
Die 4. Änderung der Friedhofssatzung wurde letztendlich am 25.03.2025 im Bau- und Planungsausschuss (Sitzung: BPA/008/2025) und abschließend am 26.03.2025 im Gemeinderat (Sitzung: GR/010/2025) behandelt und mit der zusätzlichen Änderung der Einführung von Wiesen-Familien-Urnengräber mit einer Nutzungszeit von 15 Jahren diskutiert.
Ursprünglich war zunächst für das Jahr 2022 eine Gebührenkalkulation geplant. Jedoch wurde durch den Wegfall der Gärtnerei Schäfer als Dienstleister erstmals eigene Mittel für die Grabbearbeitung geplant, sowohl personell, als auch in Form von Maschinen und Material. Auf Grund der Prüfung des Friedhofwesens durch die überörtliche Prüfung beim Landesverwaltungsamt in den Jahren 2023 und 2024 wurde entschieden, dass die Kalkulation erst nach dem Prüfungsergebnis vorangetrieben werden sollte.
Man bediente sich hierzu u.a. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thronton AG, welche die Gemeindeverwaltung bei der Aufstellung der Kalkulation beraten hat.
Für den 10.04.2025 erfolgte die Beschlussvorlage Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schiffweiler mit der Einarbeitung der vorgegebenen Parameter.Durch den Hauptausschuss (HA/011/2025) wurden u.a. folgende Fragen und Anregungen bezogen auf die Kalkulation aufgegriffen:
| - | Ausweisung der Jahre 2025-2028 in der Kalkulation bei einem Kalkulationszeitraum 2025-2027. Diese wurde für die Sitzung (HA/015/2025) vom 16.06.2025 angepasst. |
| - | Die geforderten Zeiten bzw. das Arbeitsaufkommen für eine Grabherstellung wurden für die Sitzung (HA/015/2025) vom 16.06.2025 ebenfalls ermittelt und in der Kalkulation angepasst. |
| - | Auf die Frage der Benutzungsgebühren wurde in der Sitzung (HA/015/2025) vom 16.06.2025 ebenfalls Bezug genommen. |
| - | Auch die Frage der Zweitbelegungen, welche in die Kalkulation eingeflossen sind, wurde entsprechend in der Sitzung (HA/015/2025) vom 16.06.2025 Bezug genommen. |
Für den 16.06.2025 wurde die Beschlussvorlage Neufassung der Friedhofsgebühren der Gemeinde Schiffweiler entsprechend den Vorgaben vom 10.04.2025 angepasst und eingearbeitet. Durch die Verwaltung wurde für die bessere Darstellung 4 mögliche Varianten der Kostenaufteilung vorgeschlagen und dem Hauptausschuss (HA/015/2025) vorgelegt.
Zwar wurden die Varianten durchgesprochen und erläutert, jedoch gab es ernste Zweifel in der ersten Aufstellung des Arbeitsaufkommens beim Bauhof für die Arbeiten bei den verschiedenen Grabherstellungen. Es wurde u.a. gefordert, dass der Bauhofleiter diese erklärt.
Für den 23.06.2025 ist der Hauptausschuss (HA/016/2025) erneut zur Beratung der Friedhofsgebühren, speziell für die Erläuterung bzgl. des Arbeitsaufkommens des Bauhofes, zusammengetreten. Der Bauhofleiter erklärte die Probleme und Arbeitsweise des Bauhofes und das nötige Personal und an welchen Stellen evtl. Einsparzeiten vorhanden sind.
Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass mögliche Anpassungen des Arbeitsequipments, sprich besserer Friedhofsbagger oder sonstiges Arbeitsmaterial, für eine spürbare Erleichterung der Arbeiten und damit weitere verbundene Einsparungen bei der Zeit und des Personals sorgen könnten. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Investitionen sich für die Zukunft positiv auswirken können, jedoch aktuell mit den vorhandenen Zahlen gearbeitet werden muss.
Durch den Hauptausschuss wurde beschlossen, die vorher diskutierten Anpassungen in die Kalkulation einfließen zu lassen.
Durch das Friedhofsamt wurde im August/September mitgeteilt, dass die 4. Änderung der Friedhofssatzung entsprechend der Beschlussauszüge in der den Gremien vorgelegten Fassung an das zuständige Ministerium zur Genehmigung gesendet wurde. Dies bedeutet, dass die diskutierten Änderungen bzgl. der Einführung von Familienurnenwiesengräbern mit der entsprechenden Laufzeit neu in die Friedhofssatzung aufgenommen werden müssen.
Eine erneute Vorlage der damit 5. Änderung der Friedhofssatzung beim zuständigen Ministerium ist somit unumgänglich. Es wurde mitgeteilt, dass auf Grund der Beschlussproblematik sich die Ortsvorsteher auf ein künftiges Familienurnenwiesengrab mit einer Nutzungsdauer von nun 25 statt 15 Jahren verständigt hätten.Um bei der nächsten Beschlussfassung möglichst alle Zweifel auszuräumen, wurde mit
Datum von 12.09.2025 die aktuellen Zahlen an die Fraktionsvorsitzenden versendet mit einer entsprechenden Anleitung, wie die Zahlen zu lesen und zustande gekommen sind.
In der Sitzung vom 22.09.2025 des Hauptausschusses (HA/021/2025) wurde das Thema unter Anfragen und Mitteilungen angesprochen und erneut das Arbeitsaufkommen des Bauhofes diskutiert. Daher wird der (Stellv.) Bauhofleiter in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut mittels Bilderklärungen die derzeitige Arbeitsweise näherbringen.
2. Lösungsvorschlag und Alternativen:
Da die Beschlussvorlagen BV/144/2025 und BV/144/2025/1 vertagt und die Grabangebote/-zeiten, vorbehaltlich der Änderungen durch die entsprechenden Gremien, geändert wurden, wurde die Kalkulation erneut entsprechend den vorgenannten Vorgaben angepasst.
In der Anlage ist das entsprechenden Arbeitsaufkommen des Bauhofes je Grabart (A1) und die damit verbundenen Herstellkosten rein für die Bauhofleistungen (A2) und die Herstellkosten inkl. der zuordenbaren Kosten für die Grabherstellung (A3) beigefügt.
Weiter befindet sich in der Anlage das Anlagengitter (B1), die Fallzahlen (B2), die festgestellten Betriebskosten (B3), die entsprechende Kostenrechnung (B4) und die Kalkulation für die Grabnutzungskosten (B5).
Auch ein möglicher visueller Gebührenvergleich der Sarg- und Urnengräber (C1 und C2) auf die möglichen künftigen Gebühren und die bisherigen Gebühren ist der Vorlage beigefügt.
Die Gebühren wurden entsprechend den vorgenannten Vorgaben angepasst und mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton AG erneut durchgesprochen. Die getrennte Berechnung der Grabherstellungsgebühr und der Grabnutzungsgebühr ist aus Sicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachvollziehbar aufgelistet.
3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
Wie in den letzten Vorlagen auch ist der Kostendeckungsgrad auf 100% ausgelegt.
§ 6 KAG regelt die Art und den Umfang der Erhebung von Benutzungsgebühren. In § 6 Abs.1 Satz 3 KAG wurde hinsichtlich der Frage der Kostendeckung im Saarland im Gegensatz zu der Mehrzahl der anderen Bundesländer keine explizite Kostendeckungspflicht normiert, sondern lediglich eine „Soll-Regelung“. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Verwaltung in der Regel decken, jedoch nicht übersteigen.
Unabhängig davon, dass die Kostendeckung im Saarland nicht als Pflicht- sondern als Sollvorschrift geregelt ist, sind in diesem Zusammenhang aber auch die allgemeinen Haushaltsgrundsätze und die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung in den §§ 82 und 83 KSVG zu beachten. Dabei hat die Gemeinde nach § 82 KSVG ihre Haushaltswirtschaft nach dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Nach § 83 Abs. 2 Satz 1 KSVG hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Jede mögliche Verbesserung der Einnahme- und öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2025 Seite 14 von 26 Ausgabesituation kann, vorbehaltlich einer zu berücksichtigen „Bagatellgrenze“, nach der Rechtsprechung geeignet sein, die gesamte Haushaltssatzung zu beanstanden (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 7. 6. 2011, 4 L 216/09). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sich auch in dem Hinweis im aktuellen Haushaltserlasses des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport wiederfindet, wonach in Fällen des § 8 Absatz 4 oder 5 des Saarlandpaktgesetzes die Gemeinden nachzuweisen haben, dass sie ihre Einnahmequellen nach § 83 Absatz 2KSVG ausgeschöpft haben. Nach hiesiger Auffassung ist aus o.g. Gründen soweit geboten und vertretbar daher grundsätzlich ein Kostendeckungsgrad von 100% der gebührenfähigen Kosten anzustreben.Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass auf Grund der nun kaufmännischen
Vorgehensweise in der Buchführung der Kommunen die zu beschließende Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen nicht direkt auf den Kostendeckungsgrad der Ergebnisrechnung durchschlagen wird. Grabnutzungsentgelte und Grabpflegegebühren, die für mehrere Jahre (15-25) im Voraus an die Gemeinde zu leisten sind, werden im Sinne der periodengerechten Gewinnermittlung in passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die vollen Erträge der Gebührenerhöhung bei einer 15- bzw. 25-jährigen Grabmiete, auch erst in 15 bzw. 25 Jahren vollständig in die Ergebnisrechnung einfließen werden. Der sog. PRAP wird mit dem Jahresabschluss entsprechend auf die Jahre verteilt aufgelöst. Auch sind Kosten wie z.B. der im Ergebnishaushalt geplante Abriss der Leichenhalle in Schiffweiler als außergewöhnliche Belastung nicht in die Kosten der Kalkulation eingerechnet. Diese Vorgehensweise wurde mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Die Vorgaben der überörtlichen Prüfung sind in die Kalkulation entsprechen eingeflossen. Im gemeinsamen Schlussbericht für die geprüften Kommunen verweist die Prüferin auf den Kostendeckungsgrad im Median bei 87%. Dieser Prozentsatz sollte bei vorgenommenen Änderungen auch als Untergrenze dienen.Daher ist bei der Festlegung der Friedhofsgebühren eine sog. politische Gebühr möglich. Die ermittelten Gebühren dürfen durch die Gremien nach unten angepasst, jedoch nicht überschritten werden (vgl. § 6 KAG).
4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:
keine
Mitglied S. Pidanset (AfD) verlässt den Sitzungsraum.
Der Vorsitzende teilt mit, dass es im Vorfeld eine lange und zielgerichtete Diskussion im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gegeben habe. Man habe sich seitens des Gemeinderates eingehend und lange mit dem Thema befasst um das Beste für die Bürgerinnen und Bürger herauszuholen.
In der Vorlage gebe es noch ein paar kleinere Fehler, sodass im Nachgang noch die notwendigen redaktionellen Änderungen vorgenommen werden. Diese seien den Ratsmitgliedern bekannt, da diese im Hauptausschuss am Montag vorgetragen wurden.
Seitens des Gremiums gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung und stellt die zu erhebenden Gebühren fest. Diese soll mit der geänderten Friedhofssatzung veröffentlicht werden und somit gleichzeitig in Kraft treten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 12 SPD |
| 11 CDU |
| 3 AfD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Nein: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
zu 8 | Optimierung der Planung zur Sanierung und Neugestaltung Freibad Landsweiler-Reden Vorlage: BV/284/2025 |
Sachverhalt:
1. Problem und Zielbeschreibung:
Das neu beauftrage Planungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung, Fa. Polyplan Kreikenbaum aus Bremen, hat im Rahmen eines ersten Abstimmungstermins auf Optimierungspotenzial bei der Planung der Sanierung und Neugestaltung des Freibades in Landsweiler-Reden hingewiesen.
Zunächst wurde festgestellt, dass die Wasserfläche des Naturbades – und damit die Wassermenge im Kreislauf – für eine zuverlässige Funktion der Naturfilter zu gering bemessen ist. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass in dem neu geplanten Freibad für eine vergleichsweise geringe Wasserfläche drei unterschiedliche Aufbereitungstechnologien (natürlich / gechlort, kalt / gechlort, warm) vorgesehen sind, was einerseits die Komplexität der Anlagen, aber auch die Kosten erhöht.
Auch von Seiten der neu beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fa. Altenburg Unternehmensberatung GmbH, wurden bei einem Abstimmungstermin Vorschläge zur weiteren Optimierung gemacht.
2. Lösungsvorschlag und Alternativen:
Das mit der Gesamtplanung beauftragte Büro Hüssing Architekten hat die Rückmeldungen von Fa. Polyplan Kreikenbaum und Fa. Altenburg in die Planung einfließen lassen und eine Entwurfsvariante erarbeitet, die im Rahmen der Gemeinderatssitzung vorgestellt wird.
3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
Informationen zu den finanziellen Auswirkungen durch eine mögliche Umplanung werden in der Gemeinderatssitzung erläutert.
4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:
Von der Reduzierung und der effizienteren Verwendung der Aufbereitungstechnik wird eine Energieeinsparung erwartet. Weiterhin berücksichtigt die neue Variante in stärkerem Maße als bisher auch die Verwendung erneuerbarer Energien.
Herr Hüssing stellt die aktuelle Planung sowie die zwischenzeitlichen Änderungen mittels einer Power-Point-Präsentation vor. Die verschiedenen Planungsstände werden nochmal dargestellt und erläutert. Er teilt mit, dass die Neubaulösung günstiger als die Sanierung des Bestandes sei. Mit der Unternehmensberatung Altenberg und Polyplan sei er vor Ort gewesen. Die dargestellte Ausführung des Naturschwimmbeckens sei noch nicht final. Die Breitrutsche sei gem. der Empfehlung ergänzt worden. Die bestehenden Bäume sollen bleiben. Es wurde empfohlen die Gastro zu verkleinern und einen Indoor und einen Outdoor- Bereich anzubieten. Die Dächer sollen größtenteils mit Solar ausgestattet und die restlichen Flächen begrünt werden.
Mitglied S.Pidanset (AfD) betritt wieder den Sitzungssaal.
Mitglied Zimmer (SPD) verlässt von 19:03 Uhr bis 19:05 Uhr den Sitzungsaal.Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es Änderungen beim Wärmebecken gab und dass das Kinderbecken verschoben wurde. Auch sei das Sportbecken nun dank des Solarabsorbers beheizt vorgesehen. Zuvor habe man mit den drei verschiedenen vorgesehenen Kreisläufen ein deutschlandweit einzigartiges Alleinstellungsmekmal gehabt; nun habe man sich auf lediglich zwei Kreisläufe beschränkt.
Mitglied Weber (CDU) verlässt von 19:06 Uhr bis 19:08 Uhr den Sitzungssaal.
Mitglied Wagner (CDU) teilt mit, dass ihm der Plan gut gefallen habe. Er stellt sich die Frage, ob Stahl hier gegenüber Holz nicht die bessere Wahl wäre im Hinblick auf die Haltbarkeit.
Herr Hüssing antwortet, dass das Holz nicht direkt auf dem Boden stehe. Es seien Sockel vorgesehen. Außerdem werde durch die ständige Belüftung die Haltbarkeit gesteigert. Die Lebensdauer sei daher kein Problem. Holz sei zudem deutlich günstiger als Stahl mit dem entsprechenden Korrosionsschutz. Für das Freibad sei Lärche vorgesehen. Es solle nicht mit einem Holzschutzmittel gearbeitet werden, sodass das Holz vergraue.
Mitglied Jochum (CDU) teilt mit, dass es bei dem Thema Freibad bereits geknallt habe; er wolle nun eine Brücke schlagen. Er sei für die Veränderungen sehr dankbar. Alle arbeiten aus seiner Sicht gemeinsam an guten Lösungen für das Freibad. Er begrüßt ausdrücklich die Rutsche und dass das große Becken nun erwärmt werde. Dies ermögliche eine Nutzung auch an kalten Tagen. Wichtig sei die Betrachtung der Zahlen nach denen ein Neubau/Umbau deutlich günstiger sei als der Erhalt der Bades. Positiv sehe er auch die Defizitzahlen für die nächsten 30 Jahre. Er habe erstmalig das Gefühl, dass das Konzept funktionieren könne. Das Thema sei natürlich im Fluss und Änderungen klar. Es sei nicht das letzte Mal, dass man an der Planung etwas ändere. Er ist froh für die gemeinsame Entscheidung den Weg weiterzugehen.
Mitglied Gassert (SPD) verlässt von 19:08 Uhr bis 19:10 Uhr den Sitzungssaal.
Mitglied Wiederhold (CDU) fragt nach, ob die Präsentation an die Niederschrift gehangen werde.
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nächsten Mitteilungsblatt eine komplette Niederschrift des öffentlichen Teiles abgedruckt werde. Auch werde es in den Zeitungen eine entsprechende Berichterstattung zum Freibad geben.
Herr Hüssing ergänzt, dass von seiner Seite aus nichts dagegen spreche, die Präsentation an die Niederschrift zu hängen. Wichtig sei ihm an dieser Stelle nur der Hinweis auf den frühen Planungsstand und dass Änderungen jederzeit möglich sind.
Der Vorsitzende ergänzt, dass es sich um einen lebendigen Prozess handele.
Mitglied Ilgemann (Grüne) sagt, dass sich viele nach all den Jahren der Planung und Diskussion in den aktuellen Planungen zum Projekt wiederfinden würden. Klar sei, dass man nicht alles umsetzen könne. Er bittet dennoch darum nicht zu sehr an der Gastro zu sparen und sich nicht für die kleinste Variante des Gastro-Bereiches auszusprechen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass, wenn die Gastronomie verpachtet werde, diese aus der Förderung vermutlich rausfalle. Die Firma Altenburg rate davon ab, die Gastronomie dort selbst zu betreiben; hauptsächlich, weil man ansonsten das Personal vorhalten müsse.
Bei der Ausgestaltung der Gastronomie müsse man auf den tatsächlichen Bedarf eingehen, da es sich nicht um ein Sterne-Restaurant handele. Er ergänzt, dass sich die Firma Altenburg für die Rutsche und gegen die Sauna ausgesprochen habe; durch den L-förmigen Bau sieht sie die Intimsphäre für die Freibad-Besucher gewahrt, was eine deutliche Attraktivitätssteigerung sei.
Beschluss:
Mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, beschließt der Gemeinderat, für die weitere Planung des Projekts Sanierung und Neugestaltung Freibad Landsweiler-Reden, die neu erarbeitete Variante 3 des Planungsbüros Hüssing Architekten zugrunde zu legen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 12 SPD |
| 8 CDU |
| 4 AfD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Nein: | 2 CDU |
| Enthaltung: | 1 CDU |
zu 9 | Machbarkeitsstudie Freibad Landsweiler-Reden - Teil 1 Analyse und konzeptionelle Vorüberlegungen Vorlage: BV/276/2025 |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.08.2025 beschlossen, das Unternehmen Altenburg Unternehmensberatung GmbH aus Düsseldorf mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, einer Gesamtbeurteilung / Erläuterungsbericht und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu beauftragen.
Am 25. September 2025 fand der sogenannte Kickoff-Workshop (gemäß Angebot Ziffer I.1 (also die Analysephase)) statt. Es erfolgte eine Begehung des Freibades und auch eine persönliche bzw. eine hybride Besprechung.
Teilnehmer dieser Begehung/Besprechungen waren u.a. Mitarbeiter der Unternehmen Altenburg Unternehmensberatung, Polyplan Kreikenbaum, Deye Consulting / Polyplan, Weber Ingenieure, Hüßing Architekten und Vertreter der Gemeinde Schiffweiler.
Infolge des Austauschs wurde eine erste Machbarkeitsstudie in Form einer Analyse und einer konzeptionellen Vorüberlegung ausgearbeitet, die dem Gemeinderat mit dieser Sitzungsvorlage zugeleitet wird.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird insbesondere auf die Stellungnahme bzgl. einer Sauna und einer Ganzjahresgastronomie hingewiesen (Ziffer II.5. 1 und Ziffer II.5.2; im digitalen Dokument ab Seite 31 ff.).Die Ausführungen zu der Gastronomie werden wie folgt ergänzt:
Mit Datum vom 26. September 2025 hat sich der Leiter der Finanzverwaltung an das Bundesbaureferat OBB23 als Fachaufsicht mit der Frage zu der Zuwendungsfähigkeit des gastronomischen Bereichs gewandt.
Wortlaut der Fragestellung:
„Wenn die Gemeinde den gastronomischen Bereich selbst betreibt, dürfte dies unserer Auffassung nach nicht der Zuwendung/Interesse des Bundes entgegenstehen. Aber wie stellt sich die Situation dar, wenn die Gemeinde nur während des regulären Freibadbetriebes (Sommermonate) den Gastro-Bereich betreibt und außerhalb des Freibadbetriebes (Wintermonate) ein Pächter den Gastrobereich für die Allgemeinheit betreibt?“
Das Bundesbaureferat OBB23 als Fachaufsicht hat sich auf Grund dieser subtilen Fragestellung an den Zuwendungsgeber (Projektträger Jülich; Forschungszentrum Jülich GmbH) gewandt. Mit Datum vom 01. Oktober 2025 erfolgte folgende Rückmeldung:„wenn eine Verpachtung der gastronomischen Einheiten an einen Dritten vorgesehen ist, fällt dieser Bereich grundsätzlich aus der Förderfähigkeit heraus.
Folgende Ausnahme gibt es. Diese wird aber vermutlich nicht bei der Gemeinde zutreffen:
Ist der Kiosk/die Gastro an einen Verein verpachtet bzw. die Verpachtung geplant, muss dieser entweder
| • | das Bad maßgeblich nutzen und mit diesem im Zusammenhang (z.B. Schwimmverein, DLRG) stehen oder |
| • | gemeinnützig sein und die Förderziele weiter unterstützen (z.B. Lebenshilfe-Vereine zur Integration von Menschen mit Behinderung, Geflüchteter, etc.) |
In der Vereinssatzung muss die Gemeinnützigkeit des Vereins verankert sein und Ziel und Zweck des Vereins muss mit den Förderzielen übereinstimmen (z.B. Integration, Inklusion). Hierbei ist der Antragsteller darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Pacht erheblich von den ortsüblichen Gewerbemieten abweicht bzw. einen symbolischen Charakter aufweist. Es muss deutlich erkennbar sein, dass ein gegenseitiges Entgegenkommen von Vermieter und Pächter zum Tragen kommt und ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Auch in diesen Fällen sind die Einnahmen in die allgemeine Instandsetzung oder zur Verbesserung der Einrichtungen für den Nutzen der Allgemeinheit zu verwenden. Betriebskosten dürfen darüber nicht gedeckt werden!“
Gemäß den Ausführungen unter Ziffer II.5.2 in Verbindung mit den obigen Ausführungen ist der eigene gastronomische Betrieb mit eigenem Personal durch den Regiebetrieb Freibad Landsweiler-Reden einem wirtschaftlichem Risiko unterworfen. Die Gastro-Betreibervariante durch einen wirtschaftlich orientierten Pächter führt zu einer Förderschädlichkeit.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage steht noch nicht fest, ob das Unternehmen Altenburg Unternehmensberatung GmbH an der Gemeinderatssitzung (vorbehaltlich am 29. Oktober 2025) teilnehmen kann. Persönliche Ausführungen wurden dann ggf. mit den Folgeteilen der Studie in einen der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen.
Der Vorsitzende informiert, dass der Betrieb einer Sauna als nicht wirtschaftlich angesehen werde. Zudem wurde eine Breitrutsche empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zu der Machbarkeitsstudie Freibad Landsweiler-Reden Teil 1- Analyse und konzeptionelle Vorüberlegungen zur Kenntnis.
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen beschließt der Gemeinderat, dass für die weitere Planungsphase von dem Bau und Betrieb einer Sauna abgesehen wird.
Ein gastronomisches Angebot soll im zukünftigen Freibad angeboten werden. Für die weitere Planungsphase ist von einem Pächtermodell auszugehen – was somit zu nicht förderfähigen Investitionskosten führt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 12 SPD |
| 8 CDU |
| 4 AfD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Nein: | 2 CDU |
| Enthaltung: | 1 CDU |
zu 10 | Öffentliche Bekanntmachung über die Veräußerung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern im OT Landsweiler-Reden Vorlage: BV/270/2025 |
Sachverhalt:
1. Problem und Zielbeschreibung:
Die Gemeinde ist Eigentümerin der beiden Mehrfamilienhäuser Saarbrücker Straße 20 und Löschpfad 21a im Ortsteil Landsweiler-Reden. An beiden Gebäuden wurde in den vergangenen 5-10 Jahren die Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach) energetisch saniert. Insbesondere im Anwesen Saarbrücker Straße 20 besteht im Inneren aber ein erheblicher Sanierungsstau. Hier wurden, ebenso wie im Anwesen Löschpfad 21a, in den vergangenen Jahren lediglich Teilbereiche in einzelnen Wohneinheiten (z.T. notdürftig) instandgesetzt.
Im Frühjahr 2025 wurde die Verwaltung von einem Investor angesprochen, der ein öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2025 Seite 20 von 26 Kaufinteresse, u. a. für die beiden Wohnhäuser im Eigentum der Gemeinde, geäußert hat. Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs, der für das Wohnhaus Saarbrücker Straße 20 kurzfristig mit rund 250.000,- €, mittelfristig mit weiteren ca. 250.000,- € zu beziffern ist und für das Wohnhaus Löschpfad 21a kurzfristig mit ca. 100.000,- €, mittelfristig mit weiteren ca. 100.000,- €, zu beziffern ist, zieht die Verwaltung den Verkauf der beiden Mehrfamilienwohnhäuser in Betracht.
2. Lösungsvorschlag und Alternativen:
Zur Ermittlung des Verkehrswertes der beiden Immobilien hat die Verwaltung einen Gutachter beauftragt. Die Begehung beider Gebäude fand statt am 14.07.2025. Die entsprechenden Gutachten wurden der Verwaltung am 22.09.2025 übergeben.
Für das Anwesen Saarbrücker Straße 20 weist das Gutachten (2025-NK-003) einen Verkehrswert von 358.000,00 € aus.
Für das Anwesen Löschpfad 21a weist das Gutachten (2025-NK-002) einen Verkehrswert von 298.000,00 € aus.
Der Verkauf von gemeindeeigenen Immobilien und/ oder Grundstücken ist öffentlich bekanntzumachen. Die am Kauf interessierten Personen können Ihr Gebot bis zu einem festgesetzten Termin in einem verschlossenen Umschlag abgeben. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingereichten Angebote geöffnet. Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage der mit der Ausschreibung bekanntgemachten Kriterien, wie z.B. Preis oder Verpflichtung zum Erhalt des sozialen Wohnraums.
Die Abwicklung des Verkaufs der Immobilien soll aus haushalterischen Gründen erst nach dem 01. Januar 2026 erfolgen. Aufgrund der Dauer des Verfahrens, sowie der ggf. darauf folgenden Verkaufsverhandlungen und der weiteren Vorbereitungen, sollte die öffentliche Bekanntmachung bereits jetzt erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
Kurzfristig erhält die Gemeinde Einnahmen im sechsstelligen Bereich aus dem Verkauf der beiden Immobilien.
Mittelfristig spart die Gemeinde Ausgaben im sechstelligen Bereich durch den Entfall von Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen.
Langfristig verzichtet die Gemeinde auf Einnahmen aus den Mietzahlungen i.H.v. 34.092,- € pro Jahr.
4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:
Keine
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bau- und Planungsausschuss die öffentliche Bekanntmachung über die Veräußerung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern im OT Landsweiler-Reden nicht empfohlen hat.
Herr Diener - stellvertretender Leiter des Bau- und Umweltamtes – erläutert den Zustand der Gebäude. Generell seien größere Sanierungsmaßnahmen notwendig, in einem Gebäude habe man einen masiven Sanierungsstau. Die Bäder sowie die gesamte Be- und Entwässerung sowie die Heizung müssten grundsaniert saniert werden. Ebenso sei im Keller noch Sandboden vorhanden. Auch müsse die Heizung erneuert werden; der Schornsteinfeger tue sich derzeit schon mit der Abnahme der Anlage schwer. Insgeamt sei ein mittlerer sechsstelliger Betrag zur Sanierung notwendig.
Im zweiten Gebäude habe man massive Feuchtigkeitsschäden. Zur Behebung seien massive Erdarbeiten notwendig. Auch hierfür sei ein sechsstelliger Betrag notwendig.
Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – bringt noch die Wirtschaftlichkeit ins Spiel.
Wenn man sich für die Bieter öffne, können für den Haushalt 2026 Einnahmen generiert werden. Somit könne sich auch jeder bewerben. Die generierten Einnahmen könnten wieder investiert werden. Das würde der Gemeinde an der anderer Stelle daher das Leben erleichtern.
Mitglied Jochum (CDU) spricht sich klar für die Wirtschaftlichkeit aus. Man müsse in Zukunft viel in dringende Projekte investieren. Das generierte Geld könne man dabei gut gebrauchen. Der Invest hingegen liege bei weit über 0,5 Mio € für die Gebäude.
Der Vorsitzende ergänzt, dass es derzeit nur um die Veröffentlichung und noch nicht um den Verkauf an sich gehe.
Mitglied Franzmann (CDU) stellt klar, dass die Gemeinde durch die Sanierung vor enorme finanzielle Belastungen gestellt werde. Private Investoren etwa könnten Steuererleichterungen nutzen und damit viel bewegen. Für die Gemeinde hingegen würde die Amortisation der Investitionen sehr lange dauern, da sie nicht die Möglichkeiten von Steuervorteilen und Steuererleichterungen hätte wie ein privater Investor. Für die Wohngegend als Ganze sei dies eine enorme Chance. Außerdem würde sich die Wohnqualität der Bewohner enorm verbessern.
Mitglied Ilgemann (Grüne) sagt, dass er sich nicht als Immobilienmakler sehe. Er spricht das Thema sozialer Wohnungsbau an. Man dürfe Sozialwohnungen hier nicht billig abstoßen.
Die Gemeinde sei hier auch in der Verantwortung. Man habe das Kernthema Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle zu bearbeiten. Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung möchte er wissen, was es die Gemeinde im Gegenzug kostet, wenn sie sozialen Wohnraum anmieten müsse. Vor einer Veräußerung bittet er um eine klare Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Herausarbeitung der jeweiligen Vorteile.
Der Vorsitzende ergänzt, dass eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bereits vorliege. Bereits jetzt greife man auf privaten Wohnraum zurück, weiterer Wohnraum sei vorhanden. Mitglied Mauermann (SPD) ist der Ansicht, dass ein gewisser Deckungsrad an öffentlicher Daseinsvorsorge vorhanden sein müsse. Für ihn sei es der richtige Schritt die sozialen Immobilien zu behalten. Die Gewährung einer entsprechenden Förderung auch für Kommunen in Zukunft sei nicht ausgeschlossen. Der Bau- und Planungsausschuss habe die Veröffentlichung unter dem Aspekt des sozialen Wohnungsbaus nicht empfohlen. Die CDU verstecke sich hinter der Wirtschaftlichkeit.
Mitglied Franzmann (CDU) teilt bezüglich der Aussage von Herrn Ilgemann mit, dass das Thema sozialer Wohnungsbau natürlich ein wichtiges Thema sei. Er sehe hier jedoch den Bund in der Pflicht, der nicht einfach alles auf die Kommunen abwälzen könne. In Anbetracht der aktuellen Finanzlage sei dies durch die Kommunen nicht leistbar.
Mitglied Jochum (CDU) ist der Ansicht, dass man sich fragen müsse, ob die Gemeinde sozialen Wohnraum auf Kosten der Allgemeinheit vorhalten könne. Das Geld könne an anderer Stelle sozial für die Allgemeinheit eingebracht werden, beispielsweise in Schulen, Kitas, Straßen und das Freibad. All diese für die Allgemeinheit wichtigen Themen könne man ohne die nötigen finanziellen Mittel nicht umsetzen.
Beschluss:
Mehrheitlich, bei 15 Ja-Stimmen und 14-Nein-Stimmen, beschließt der Gemeinderat, die Veräußerung der beiden Mehrfamilienhäuser Saarbrücker Straße 20 und Löschpfad 21a im OT Landsweiler-Reden im amtlichen Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bekanntzumachen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 11 CDU |
| 4 AfD |
| Nein: | 12 SPD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Enthaltung: | 0 |
zu 11 | Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Live-Streams Vorlage: BV/264/2025 |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 20.02.2025 die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Machbarkeit eines Live-Streams sowie einer Transkription zu prüfen und die nötigen Schritte zur Umsetzung zu planen.
Für die Gemeinderatssitzung am 28.08.2025 wurde eine Firma beauftragt, eine Probesitzung im nicht-öffentlichen Sitzungsteil durchzuführen, um für die Mitglieder des Gemeinderats eine Entscheidungshilfe zu stellen. Die Testaufzeichnung erfolgte im nicht-öffentlichen Sitzungsteil, damit datenschutzrelevante Punkte hinsichtlich Saalöffentlichkeit keine Berücksichtigung fanden. Im Nachgang zur Testaufzeichnung wurde durch die Stabsstelle IT, IT-Sicherheit und Datenschutz eine erweiterte Anfrage an das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (UDZ) gestellt.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht galt es, folgende Punkte zur Prüfung dem UDZ zu übermitteln:
1. Gelten Besucher in Videoaufnahmen als Beiwerk?
Können Besucher als Beiwerk angesehen werden, wenn sie nicht das Hauptmotiv sind, sondern nur untergeordnet im Bildhintergrund erscheinen?
2. Zustimmungserklärung der anwesenden Personen (Besucher):
Ist ein Hinweis vorab auf einen Aushang und die kommunale Website, das vor Betreten des Saales auf die Live-Übertragung aufmerksam macht und den Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) nachkommt, ausreichend, um die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO erforderliche Einwilligung zu erhalten?
3. Platzierung von Personen außerhalb der Bildübertragung:
Reicht es aus datenschutzrechtlicher Sicht aus, für Personen (Besucher), einen Bereich im Sitzungssaal zu reservieren, sodass dort sitzenden Personen nicht im Livestream erfasst werden und damit von Bild- bzw. Tonaufnahmen ausgeschlossen sind?
Das UDZ hat mit Schreiben vom 26.09.2025 die Fragen wie folgt beantwortet:
| 1. | Nein |
| 2. | Ungeachtet des Meinungsstreits, ob eine solche Form einer konkludenten Einwilligung - hier durch widerspruchsloses Betreten des Ratssaals - überhaupt möglich ist, ist die vorliegende Konstellation der Datenverarbeitung nicht einwilligungsfähig. Die Rechtsgrundlagen einer Live-Übertragung von Ratssitzungen über das Internet sind abschließend in § 40 Abs. 1 S. 3 und 4 KSVG geregelt. Dies bildet sodann die datenschutzrechtliche Grundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 lit. b DSGVO. Erfasst von dieser Befugnis zur Datenverarbeitung sind ausschließlich Ratsmitglieder, was sich aus einem Umkehrschluss aus § 40 Abs. 1 S. 4 KSVG ergibt. Besucherinnen und Besucher haben hingegen einen aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz folgenden Anspruch auf eine bedingungslose Teilnahme an (öffentlichen) Ratssitzungen. Sie müssen und können folglich nicht in eine Datenverarbeitung in Form einer Aufnahme und Live-Übertragung ihrer Person einwilligen. Die Kommune hat vielmehr sicherzustellen, dass nur die jeweiligen Mandatsträger von der Übertragung erfasst werden (Ausrichtung der Kamera auf ein Rednerpult etc.). |
| 3. | siehe Antwort auf Frage 2 |
Aus Sicht der Stabsstelle besteht unter den genannten datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen keine rechtssichere Möglichkeit, den gesamten Sitzungsverlauf in Form eines Live-Streams zu übertragen.
Eine datenschutzkonforme Lösung wäre nur dann möglich, wenn die Kamera ausschließlich auf ein zentrales Rednerpult ausgerichtet wird und so ausschließlich die jeweils sprechenden Mandatsträger, sofern sie einer Aufnahme zustimmen, erfasst werden. Dies würde jedoch den bisherigen Ablauf der Gemeinderatssitzungen grundlegend verändern. Insbesondere die Diskussionskultur des Gremiums würde sich wesentlich ändern, weil künftig jedes Mitglied auch für kurze Wortbeiträge zum Rednerpult gehen müsste, um sich zu äußern.
Die Stabsstelle IT, IT-Sicherheit und Datenschutz empfiehlt daher, auf die Einführung eines Live-Streams derzeit zu verzichten.
Mitglied Jochum (CDU) merkt an, dass diese Vorlage der Ausfluss aus einem vorangegangenen Antrag der CDU sei. Es gehe um die Herstellung von Transparenz, die ihm am Herzen liege. Von der Stellungnahme des UDZ sei er enttäuscht und stellt diese inhaltlich in Frage. Der SR dürfe hier jederzeit reinkommen und einfach filmen; die Gemeinde hingegen ihre eigenen Sitzungen nicht nach außen darstellen. Das Presserecht sei widersprüchlich zum KSVG. Die vorgeschlagene Pult-Lösung bringe enorme Probleme und würde den gesamten Sitzungsablauf sprengen. Er bittet darum, eine juristische Einschätzung durch die Gemeinde einzuholen. Andernfalls müsse man an den Landtag herantreten und eine entsprechende Gesetzesänderung anstreben.
Mitglied Schuh (CDU) findet die Argumentation des UDZ wenig nachvollziehbar. Er bemängelt zudem, dass eine der Fragen schlichtweg mit „Nein“ beantwortet wurde. Auch er spricht sich für eine unabhängige Einschätzung eines Juristen bezüglich des „Beiwerks in Öffentlichkeit“ aus. Die Stellungnahme des UDZ sei schließlich nicht der Weisheit letzter Schluss.
Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.
Mitglied Jochum (CDU) beantragt die Abänderung des Beschlussvorschlages betreffend der Aufnahme einer juristischen Einschätzung. Es solle zunächst die juristische Einschätzung eingeholt werden und erst dann über die Vorlage abgestimmt werden.
Beschluss:
Einstimmig, bei 12 Enthaltungen, beschließt der Gemeinderat vor der Beschlussfassung über die Nichtumsetzung der Einführung eines Live-Streams von Gemeinderatssitzungen aufgrund der derzeit bestehenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine (zusätzliche) juristische Stellungnahme einzuholen. Sollten künftig rechtliche Änderungen erfolgen, die eine datenschutzkonforme Live-Übertragung ermöglichen, soll das Thema erneut aufgegriffen und dem Gemeinderat zur erneuten Beratung vorgelegt werden.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja: | 11 CDU |
| 4 AfD |
| 2 Grüne/FBL/BGS |
| Nein: | 0 |
| Enthaltung: | 12 SPD |
zu 12 Anfragen und Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert, dass diese Woche endlich die Trafo-Station im Feuerwehrgerätehaus Nord in Betrieb genommen wurde. Dabei habe es aber einiges an Elektronik zerschossen; so seien unter anderem vier der sechs Torsteuerungen nun defekt.
Weiterhin teilt er mit, dass die Einweisungen in die Abrissarbeiten wegen des Schwimmbades stattgefunden haben.
Ebenso teilt er mit, dass die Satzung zur Beteiligung junger Menschen im nächsten Gemeinderat beschlossen werden solle. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs in den Schulen und dem JUZ gab es bisher weder aus den Schulen noch dem JUZ eine Rückmeldung.
Mitglied Mauermann (SPD) teilt mit, dass er es schade finde, dass am 30.11.2025, parallel zum Weihnachtsmarkt in Landsweiler-Reden das Weihnachtskonzert des Polizeichores in der Kirche in Schiffweiler stattfinde. Zukünftig solle bei der Planung darauf geachtet werden.
Der Vorsitzende antwortet, dass die genaue Terminierung des Weihnachtsmarktes tatsächlich erst seit wenigen Monaten vorliege.
Die Sitzung wird von 19:38 Uhr bis 19:46 Uhr unterbrochen.
Cedric Jochum | Jonas Herz |
Vorsitzender | Protokollführer |
| | |
René Trapp | Markus Weber |
SPD | CDU |