Die Gemeinde Schiffweiler informiert über folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Im Bereich der Einmündung Weiherstraße in 66578 Schiffweiler, Ortsteil Heiligenwald, wird von der Itzenplitzstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Die Maßnahme erfolgt durch die Neuaufstellung der Verkehrszeichen VZ 283-10 und VZ 283-20.
Das absolute Halteverbot dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses im Einmündungsbereich.
Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.