Der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 53aThürKO für den Konsolidierungszeitraum 2014 bis 2023 beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Verkürzung des Konsolidierungszeitraumes und die vorzeitige Beendigung der Haushaltskonsolidierung beantragt. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 18.11.2022 (Az.L.3.1 - 2040-GV048-02/22), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 25.11.2022, erteilt.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 30.11.2022, Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 12.12.2022, wurde die Fortschreibung nach § 53a Abs. 2 und § 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO und die vorzeitige Beendigung der Haushaltskonsolidierung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Fortschreibung des HSK liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zur öffentlichen Einsichtnahme bis 17.02.2023 aus.
Niederbösa, den 11.01.2023
gez. M. Steinacker
Bürgermeister