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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Feuerwehrzu- und -ausfahrten sowie die Rettungswege jederzeit freihalten

365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, stehen die Feuerwehren für Ihre Sicherheit bereit.

Doch das ist nur möglich, wenn Feuerwehrzu- und -ausfahrten sowie die Straßen jederzeit frei sind.

Daher verweisen wir auf Parkordnungen in den Gemeinden (Beschilderung an den Gerätehäusern) sowie den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung mit seinen Beschilderungen.

Bei öffentlichen Gebäuden sind vereinzelte Feuerwehraufstellflächen markiert und zu berücksichtigen.

Vor allem an das Parkverbot nach § 12 StVO im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereichen mit 5 Metern Abstand zu den jeweiligen Schnittpunkten sei erinnert.

So sind die Feuerwehren und der Rettungsdienst angehalten, Probleme sofort beim Ordnungsamt zu melden.

Weiterhin führen die Feuerwehren Probefahrten durch, um Park- sowie Lichtraumprofilprobleme aufzudecken.

Sirenentöne

Unsere Feuerwehren verfügen über die Alarmeinrichtung der Sirene. Diese wurden in den letzten Jahren, aufgrund von diversen nationalen Katastrophen, erneuert bzw. erweitert.

Dies zeigt der deutschlandweite Warntag, bei dem nicht nur Alarm-Apps wie NINA oder KAT-Warn angesteuert werden, sondern ebenfalls die Sirenen in den Gemeinden.

Hierbei wollen wir Ihnen deren Bedeutung der einzelnen Signale aufzeigen.

Gerade der Feuerwehralarm ist öfters zu hören.

Dieser ruft nicht nur die Feuerwehrmitglieder zur Hilfe, sondern signalisiert der Bevölkerung vorsichtshalber nach Ihrem Besitz sowie der Umgebung zu schauen (Selbsthilfe der Bevölkerung).

So kann zum Beispiel der PKW aus der Gefahrensituation geschafft oder der Feuerwehr ein verbesserter Zugang zur Gefahrenstelle verschafft werden.

Die weiteren Signalhinweise werden beim ausgerufenen Katastrophenfall verwendet.

Dieser Katastrophenfall kann ausschließlich vom Landkreis bzw. dem Freistaat ausgerufen werden.

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, die Signale durch das zutreffende Bundesministerium auslösen zu lassen.

Der Proberuf für die Warneinrichtung erfolgt jeden zweiten Samstag im Monat.

Um 12 Uhr erfolgt die Probe der Bevölkerungsalarmierung und im Anschluss die Auslösung des Feueralarmes.

AED in den Mitgliedkommunen der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

In den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wurden in den letzten Jahren sogenannte "AED" (Automatischer Externer Defibrillator) an öffentlichen Gebäuden, vermehrt den Feuerwehrgerätehäusern, angebracht.

Diese sollen die Selbsthilfe, gerade bei Rettungsdiensteinsätzen (Erste Hilfe), unterstützen.

Dabei dient das Gerät vor allem bei Ereignissen des plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstandes und ist in diesen Momenten bedienungsfreundlich.

Es ersetzt nicht die Aktivierung der Rettungskette unter der Rufnummer 112 sowie die Eigeninitiative der Ersten Hilfe zu starten.

Wir empfehlen daher die Erste-Hilfe-Lehrgang zur Auffrischung des Wissens regelmäßig zu besuchen.