In der 23. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 05.10.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 99/23/23
Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Welkertor“ der Stadt Clingen; Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung /Kommunalordnung – ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen Teil seiner 23. Sitzung am 05.10.2023 das Folgende:
| 1. | Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Welkertor“ der Stadt Clingen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Clingen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| 2. | Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), Umweltbericht zum Bebauungsplan „Welkertor“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern, Grün-ordnungsplan, artenschutzrechtliches Gutachten und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Clingen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind. |
| 3. | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen. |
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Beschluss Nr. 100/23/23
Über die Eintragung einer Baulast Abstandsfläche
Beschluss Nr. 101/23/23
Über die Bewilligung zur dinglichen Sicherung der Leitungsverlegung
Clingen, den 09.10.2023
gez. Schütze
Bürgermeister