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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner 13. Sitzung am 07.08.2025 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Clingen (1. Hauptsatzungsänderungssatzung - 1. HauptSÄndS) beschlossen. Auf Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 08.09.2025 (Az. L.3.-1000-GV012-01/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ am 11.09.2025, erteilt und eine vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.

Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wasserthaleben oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Clingen, den 12.09.2025

gez. Schütze

Bürgermeister

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Clingen

(1. Hauptsatzungsänderungssatzung - 1. HauptSÄndS)

Aufgrund des § 20 Abs 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Clingen in der 13. Sitzung am 07.08.2025 unter Beschluss Nr. 22/13/25 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Clingen vom 24.05.2022

In § 12 Abs. 5 Satz 1 wird die Betragsangabe „35,00 Euro“ durch die Betragsangabe „70,00 Euro“ ersetzt.

In § 13 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 1 wird die Lageangabe der Verkündigungstafel der Stadt Clingen „in der Schulstraße 8 in Clingen (Grundstück Feuerwehr)“ durch die Angabe „Markt 1 in 99718 Clingen (Ratskeller)“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum Ersten des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.

ausgefertigt am: 12.09.2025

Stadt Clingen

gez. Schütze  —  (Siegelabdruck)

Bürgermeister