In der 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Westgreußen am 24.10.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Es wurden keine zu veröffentlichenden öffentlichen Beschlüsse gefasst.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Beschluss Nr. 71/22/23
Vergabe zur Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung sowie technischer Geräte für die Freiwillige Feuerwehr Westgreußen
Beschluss Nr. 72/22/23
Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Westgreußen
Beschluss Nr. 73/22/23
Über die Vergabe von Reparaturarbeiten am Dach des Alten Feuerwehrgerätehauses
Beschluss Nr. 74/22/23
Über die Einstellung geringfügig Beschäftigter
Westgreußen, den 26.10.2023
gez. Lange
Bürgermeisterin