Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner 15. Sitzung am 13.11.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 01.12.2025 (Az. L.3.1-2010-GV012-03/25), Posteingang (per Fax) bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 01.12.2025, erteilt und gemäß § 21 Abs.3 ThürKO wurde die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 zugelassen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Clingen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Clingen oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 31.01.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der 1. Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Clingen, den 02.12.2025
gez. Schütze
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 34 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Stadt Clingen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
| erhöht (+) um
| vermindert (-) um
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||
| € | € | € | € | |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 232.500 € | € | 1.810.000 € | 2.042.500 € |
| die Ausgaben | 232.500 € | € | 1.810.000 € | 2.042.500 € |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 166.500 € | € | 1.053.000 € | 1.219.500 € |
| die Ausgaben | 166.500 € | € | 1.053.000 € | 1.219.500 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € nicht verändert.
§ 4
-unbesetzt-
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 100.000,00 € nicht verändert
§ 6
Es gilt der als Anlage beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Stadt Clingen
Clingen, den 02.12.2025
gez. Schütze — (Siegelabdruck)
Bürgermeister
Nachrichtlich: Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch eine eigenständige Hebesatzsatzung festgesetzt und hier nachrichtlich aufgeführt:
| Steuerart | erhöht um | ver- mindert um | gegen- über 2024
bisher | auf nun- mehr |
| 1. Grundsteuer A |
|
| 300 v.H. | 300 v.H. |
| 2. Grundsteuer B |
|
| 420 v.H. | 420 v.H. |
| 3. Gewerbesteuer |
|
| 400 v.H. | 400 v.H. |