Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa hat in seiner 07. Sitzung am 06.11.2025 die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberbösa (4. Hauptsatzungsänderungssatzung - 4. HauptSÄndS) beschlossen. Auf Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 20.11.2025 (Az. L.3.2-1000-GV051-01/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ am 25.11.2025, erteilt und eine vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Oberbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Oberbösa, den 25.11.2025
gez. Köhne
Bürgermeister
Aufgrund des § 20 Abs 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa in der 07. Sitzung am 06.11.2025 unter Beschluss Nr. 26/07/25 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberbösa
vom 30.10.2012 in der Fassung der
3. Hauptsatzungsänderungssatzung vom 05.04.2022
| 1. | § 4 wird umbenannt „Einwohnerfragestunde und -versammlung“ |
| 2. | § 4 wird ergänzt um Absatz 4 mit nachstehendem Inhalt: |
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| (4) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen oder Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu zwei Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Oberbösa pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens drei Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (poststelle@vgem-greussen.de) eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu zwei einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 15 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu zwei themenbezogene Nachfragen durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfragen nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum Ersten des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.
ausgefertigt am: 25.11.2025
Gemeinde Oberbösa
gez. Köhne — (Siegelabdruck)
Bürgermeister