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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Wasserthaleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner 01. Sitzung am 19.06.2024 die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben (7. Hauptsatzungsänderungssatzung - 7. HauptSÄndS) beschlossen. Auf Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 20.11.2025 (Az. L.3.2-1000-GV077-01/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ am 25.11.2025, erteilt und eine vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wasserthaleben oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Wasserthaleben, den 25.11.2025

gez. Wölbing

Bürgermeister

7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben (7. Hauptsatzungsänderungssatzung - 7. HauptSÄndS)

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. 127) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben in der 01. Sitzung am 19.06.2024 unter Beschluss Nr. 01/01/24 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben

vom 07.05.2013 in der Fassung der

6. Hauptsatzungsänderungssatzung vom 15.07.2022

1.

§ 7 erhält folgende neue Fassung:

§ 7

Beigeordnete

Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten.

2.

§ 9 Abs. 8 wird wie Folgt geändert:

a)

Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:

„2.

der ehrenamtliche Beigeordnete: in Höhe von 25 v. H. des Höchstbetrages der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters nach dem Satz der für die Gemeinde Wasserthaleben maßgebenden Einwohnerzahl,“

b)

Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen.

c)

Dem Satz 1 werden folgende Sätze geändert:

„Ist der Bürgermeister für einen Zeitraum von über einem Monat verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, wird die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Beigeordneten abweichend von Nr. 2 zum Ersten des auf den Eintritt des Verhinderungsfalles folgenden Monates solange auf den Betrag der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters nach Nr. 1 angehoben, bis die Verhinderung des Bürgermeisters beendet ist. Für jeden angefangenen Tag der Vertretung wird ein Dreißigstel der nach Satz 1 festgesetzten Aufwandsentschädigung gewährt.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum Ersten des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft. Abweichend hiervon tritt Artikel 1 Nr. 2 Buchst. b und c) rückwirkend zum 19.06.2024 in Kraft.

ausgefertigt am: 25.11.2025

Gemeinde Wasserthaleben

gez. Wölbing  —  (Siegelabdruck)

Bürgermeister