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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 2/2023
Sprech- und Öffnungszeiten
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Termine des Amtsblattes für das Jahr 2023

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, liebe Leserinnen und Leser unseres Amtsblattes

Nachstehend werden die Termine des Redaktionsschlusses sowie die Erscheinungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt gegeben.

Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die angeführten Redaktionsschlusstermine!

Aus technischen Gründen ist es nicht mehr möglich, später eingehende Artikel noch aufzunehmen, so dass empfohlen wird, sämtliche zu veröffentlichenden Informationen, Manuskripte, Ankündigungen etc. zum pünktlichen Erscheinen zu den angeführten Redaktionsschlussterminen dem Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft unter der E-Mail-Adresse

amtsblatt@vgem-greussen.de

zukommen zu lassen.

gez. Veit

Gemeinschaftsvorsitzende

Datenschutz

Wichtiger Hinweis über die Verarbeitung von Daten im „Amtsblatt“ der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Einhaltung der neuen Datenschutzrichtlinien in der Öffentlichkeitsarbeit

Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im „Amtsblatt“ per Post oder per E-Mail mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben (Beiträge) zum Zwecke der Bearbeitung gemäß Art. 6 Satz 1 der DSGVO gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von Beiträgen zur Veröffentlichung im „Amtsblatt“ sich verpflichten, die Datenschutzgrundverordnung zu berücksichtigen und automatisch in die Datenverarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO vorliegt.

Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im „Amtsblatt“

Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom Einreicher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt einverstanden sind.

Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung der Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt.